Frage an Emilia Franziska Müller von Erwin W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr verehrte Frau Abgeordnete,
wenn es zutreffend ist, dass die Gerechtigkeitslücke dadurch geschlossen werden soll, dass die Mütter, die Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben erst ab drei Kindern einen zusätzlichen Rentenpunkt pro Kind erhalten, dann ist dieser Vorschlag eine Diskriminierung der Mütter, die nur ein/zwei Kinder erzogen haben.
Ich hoffe, dass bei den Koalitionsverhandlungen noch ein bisschen nachgebessert werden kann.
Da die Sozialdemokraten die Ergebnisse der Sondierungsgespräche ohnehin auf den Kopf stellen und in fast allen Bereichen Nachforderungen einbringen, würde ich mir von meiner Partei eine gerechte und finale Lösung der Mütterrente wünschen.
Die gerechte Mütterrente ist im Bayernplan fest verankert und wird bei der Landtagswahl in Bayern am 14. Oktober 2018 sicherlich keine Nebenrolle spielen.
Für Ihre Mühe darf ich mich sehr herzlich bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
bin ich
Ihr
Erwin G. W.
89275 Elchingen
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Anliegen Mütterrente.
Hierzu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Sie sprechen das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD an, wonach bei allen Müttern oder Vätern mit drei oder mehr Kindern die Erziehungsleistung auch für vor 1992 geborene Kinder mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Alterssicherung pro Kind berücksichtigt werden soll. Sie empfinden dies als Diskriminierung von Müttern oder Vätern mit weniger als drei Kindern.
Wie Sie wissen, setzt sich die Bayerische Staatsregierung bereits seit vielen Jahren für eine bessere Anerkennung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern in der gesetzlichen Al-terssicherung ein. Diejenigen, die auf Erwerbstätigkeit verzichtet und Kinder großgezogen haben, dürfen nicht das Nachsehen im Alter haben. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit und Wertschätzung.
Zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode wurde mit der Anerkennung des zweiten Kin-derziehungsjahres in der Rente für Geburten vor 1992 ein erster wichtiger Schritt getan. Da-von profitieren bundesweit 9,5 Millionen Personen, überwiegend Frauen, mit rund 372 Euro pro Jahr und Kind.
Das Ziel der Bayerischen Staatsregierung, allen Müttern unabhängig vom Geburtsdatum ihrer Kinder drei Rentenpunkte zukommen zu lassen, wurde selbstverständlich in den Koalitions-verhandlungen weiter verfolgt. Allerdings steht die SPD der „Mütterrente“ leider sehr kritisch gegenüber.
Dennoch ist es uns gelungen, die „Mütterrente“ zumindest für Mütter oder Väter mit drei und mehr Kindern unabhängig vom Geburtsjahr im Entwurf des Koalitionsvertrages festzuschrei-ben. Nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung belaufen sich die Kosten hierfür auf jährlich etwa 3,5 Milliarden Euro.
Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der besonders den Müttern oder Vätern zugutekommt, deren Renten oft in besonderem Maße durch die Kindererziehungszei-ten betroffen sind. Denn gerade Mütter, die drei oder mehr Kinder haben und daher oft be-sonders lange oder überhaupt nicht mehr in ihren Erwerbsberuf zurückgekehrt sind, verfügen nur über geringe gesetzliche Renten.
Ich darf Ihnen versichern, dass sich die Bayerische Staatsregierung auch in Zukunft mit allem Nachdruck dafür einsetzen wird, dass die Kindererziehungsleistung für alle Mütter und Väter in der Rente vollständig anerkannt und die Gerechtigkeitslücke somit endgültig geschlossen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Emilia Müller