Frage an Emilia Franziska Müller von Ludwig N. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Müller,
- gibt es zum Thema Betreuungsgeld eine Übersicht, wer das Betreuungsgeld in Bayern in Anspruch nimmt?
- gibt es eine Übersicht, wie viele Personen in den einzelnen Regierungsbezirken bzw. in den großen Städten das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen?
- gibt es eine Prüfung und daraus eine Übersicht, ob das Betreuungsgeld zu Unrecht in Anspruch genommen wird bzw. wurde und wenn ja, von wem?
- wie hoch ist der Betrag, der bisher als Betreuungsgeld bezahlt worden ist?
- gibt es eine Übersicht, wieviele Personen aus dem Betreuungsgeldbezug wieder ausgeschieden sind.
- wie hoch ist der Versorgungsgrad mit KiTa-Plätzen in Bayern und den einzelnen Regierungsbezirken bzw. großen Städten?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Niederberger,
auf Ihre Fragen darf ich Ihnen folgendes antworten:
Gibt es zum Thema Betreuungsgeld eine Übersicht, wer das Betreuungsgeld in Bayern in Anspruch nimmt?
Aus eigenen Auswertungen der Antragsrückläufe beim Betreuungsgeld wissen wir, dass über 73 % der anspruchsberechtigten Familien in Bayern Betreuungsgeld beantragen. Weitere Informationen zum bayerischen und bundesweiten Betreuungsgeldbezug können Sie der letzten Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes entnehmen ( https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/06/PD14_205_229.html ).
Gibt es eine Übersicht, wie viele Personen in den einzelnen Regierungsbezirken bzw. in den großen Städten das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen?
Übersichten über die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes in den großen Städten gibt es nicht, da Zahlen auf kommunaler Ebene nicht vorliegen, sondern lediglich auf Regierungsbezirksebene.
Seit Einführung des Betreuungsgeldes betrugen die Antragszahlen in den bayerischen Regierungsbezirken bis Juli 2014:
Schwaben 11.027
Oberfranken 5.243
Niederbayern 7.553
Oberbayern 29.253
Mittelfranken 8.789
Oberpfalz 6.233
Unterfranken 7.200
Gibt es eine Prüfung und daraus eine Übersicht, ob das Betreuungsgeld zu Unrecht in Anspruch genommen wird bzw. wurde und wenn ja, von wem?
Wir haben Vertrauen in die bayerischen Familien und stellen sie nicht unter Generalverdacht, staatliche Leistungen zu Unrecht in Anspruch zu nehmen. Alle Eltern erhalten sogenannte Änderungsmitteilungen, die sie zusätzlich zu Hinweisen im Antragsformular darauf aufmerk-sam machen, dass relevante Änderungen mitzuteilen sind. Konkreten Verdachtsfällen geht die Verwaltung selbstverständlich nach.
Wie hoch ist der Betrag, der bisher als Betreuungsgeld bezahlt worden ist?
In Bayern wurden seit Einführung der Leistung bereits mehr als 36 Mio. € an junge Familien ausgereicht.
Gibt es eine Übersicht, wie viele Personen aus dem Betreuungsgeldbezug wieder aus-geschieden sind?
Die Bundesstatistik enthält lediglich die voraussichtliche Bezugsdauer, also den Zeitraum, für den das Betreuungsgeld zunächst beantragt wird.
Die durchschnittliche voraussichtliche Bezugsdauer beträgt demnach im 1. Quartal 2014 bundesweit 19,1 Monate, in Bayern 20,1 Monate.
Wie hoch ist der Versorgungsgrad mit KiTa-Plätzen in Bayern und den einzelnen Regierungsbezirken bzw. großen Städten?
Zur Kinderbetreuung können Sie bayerische Zahlen unter folgendem Link zur Kinder- und Jugendhilfestatistik des LfStaD abrufen: https://www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen/index.php?cat=c17_Sozialleistungen.html&XTCsid=1c0117239ef6c861e5ce0b7e4460a546.
Mit freundlichen Grüßen
Emilia Müller