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Emilia Franziska Müller
CSU
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Frage von Guido L. •

Frage an Emilia Franziska Müller von Guido L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Müller,

als (neue) bayrische Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration fällt der Maßregelvollzug psychisch Kranker in Ihren Zuständigkeitsbereich.
Nach der unrühmlichen Rolle der bayrischen Justiz (bis zu Ex-Justizministerin Dr. Beate Merk, CSU) sowie mehrerer forensischen Gutachter (u.A. Klaus Leipziger) in der Causa "Gustl Mollath" forderten Sie im Februar d.J., dass im psychiatrischen Maßregelvollzug in Bayern unabhängige Kontrollen eingeführt werden sollen (siehe z.B. http://www.sueddeutsche.de/bayern/konsequenz-aus-fall-mollath-mueller-will-unabhaengige-kontrollen-im-massregelvollzug-1.1890179 ).

Meine Fragen:

- Wie weit sind Sie mit der Implementierung der zugesagten Kontrollmechanismen bis heute gekommen?
- Wer soll diesem/diesen Kontrollgremium/-gremien angehören?
- Welche Befugnisse sollen diese Kontrollgremien bekommen?
- Wann legen Sie Ihren angekündigten Gesetzesentwurf, der die Unterbringungsbedingungen sowie die Rechte und Pflichten der "einsitzenden" psychisch Kranken regeln soll, dem Parlament zur Abstimung vor?
- Können Sie ausschließen, dass es (mindestens) einen zweiten "Fall Gustl Mollath" jetzt noch in Bayern gibt (den jetzt hoffentlich bald rehabilitierten Ulvi Kulac (siehe http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/mordfall-peggy-siebter-prozesstag-100.html ) zähle ich hier bewusst nicht mit)?

Für die dezidierte, baldige Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus ganz herz herzlich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Guido Langenstück

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Langenstück,

bezüglich Ihrer Fragen zu einem Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz und der Implementierung einer neuen Kontrollinstanz kann ich Ihnen mitteilen, dass sich der Gesetzentwurf gerade in der staatsregierungsinternen Abstimmung befindet. Die Zuleitung des Gesetzentwurfs an den Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Behandlung ist für Herbst 2014 geplant, so dass ein bayerisches Maßregelvollzugsgesetz möglichst zum 1. April 2015 in Kraft treten kann. Im Gesetzentwurf ist die Einführung einer neuen Kontrollinstanz vorgesehen. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis, dass ich Ihre sehr ins Detail gehenden Fragen vor einer Beschlussfassung des Kabinetts nicht beantworten kann.

Zu Ihrer Frage, ob ein zweiter Fall "Gustl Mollath" auszuschließen ist, darf ich Ihnen mitteilen, dass über den Zugang und Abgang aus dem Maßregelvollzug ausschließlich die unabhängigen Gerichte entscheiden. Das Sozialministerium ist lediglich für den Vollzug der Maßregel zur Besserung und Sicherung nach den §§ 63 und 64 StGB zuständig, so dass hierzu von Seiten des Sozialministeriums keine Stellungnahme abgegeben werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Emilia Müller