Der § 146 GVG besagt, dass der Justizminister den Staatsanwalt anweisen kann, Ermittlungsverfahren, welche gegen ihn selbst gerichtet sind, einzustellen. Wie ist Ihre Rechtsauffassung dazu?
Weitere Fragen an Elske Hildebrandt
wenn Ihre Petition formell korrekt beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht wird, wird genauso verfahren, wie das mit allen Petitionen der Fall ist. Sie wird frist- und formgerecht bearbeitet und behandelt.
Ich muss und werde mich für die Bearbeitung der Petition also nicht speziell einsetzen.
Ich bin davon überzeugt, dass unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte grundsätzlich politisch unabhängig arbeiten. Die von Ihnen geschilderten Einzelfälle enthalten schwerwiegende Vorwürfe, die ich nicht überprüfen kann. Ich bitte Sie, entsprechende Nachweise den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu übergeben.
Zu Beginn der Legislatur haben wir die 2014 eingeführte Regelung bestätigt, die von einer neutralen Kommission unter Mitwirkung des Bundes der Steuerzahler empfohlen wurde.
Aber – und das sehe ich genauso wie Sie – es fehlt auch etwas. Nämlich die Entlastung der Rentnerinnen und Rentner.