Frage an Elske Hildebrandt von Mareen N. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrte Frau Hildebrandt,
Wie begründen Sie die Maßnahmen? Die Kirchen (vom RKI als ‚Pandemietreiber’ beschrieben) bleiben uneingeschränkt offen, aber die Mama-Outdoor-Sportgruppe darf sich nicht im Freien treffen, ebenso der Rentner-Lauftreff. Die Risikogruppe Übergewicht darf keinen gelenkschonenden, gesundheitsfördernden Aquafitnesskurs besuchen, aber die Fußballer dürfen sich jubelnd umarmen? Würde man diese Gruppen also in Kirchen verlegen und als religiöse Veranstaltung ausgeben, dürfen sie stattfinden?
Das Restaurant muss schließen, aber die Kantine bleibt offen?
Der Sportunterricht findet in den Schulen statt, aber der Vereinssport wird geschlossen?
Die Haare darf man sich schön machen, aber sich am Fuß kein Tattoo stechen lassen?
In den ÖPNV darf gedrängelt und dicht gestanden werden, aber im Kino darf man keine 2m auseinandersitzen?
Mit freundlichen Grüßen
M. Nagy
Sehr geehrte Frau N.,
viel zu spät reagiere ich - das tut mir leid. Aber ich denke, das Grundlegende in Ihrer Fragen ist noch immer relevant. Warum werden im Rahmen der Eindämmungsmaßnahmen Entscheidungen getroffen, die oft widersprüchlich scheinen, manchmal auch sind.
Das wichtigste Ziel ist natürlich immer die Eindämmung des Coronavirus. Es gilt, in Abwägung der momentanen wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Verhältnismäßigkeit zu Entscheidungen zu kommen. So war in der Phase Ihrer Frage beispielsweise zu vermeiden, sich beim Freizeit-Sporttraining zu nahe zu kommen, aber die Möglichkeit, dass es für die Kinder im sozialen Umfeld Schule auch Bewegungsmöglichkeiten gibt, sollte aufrecht erhalten bleiben. So gehört für viele der Friseur zur Hygiene-Grundversorgung, der Besuch des Tatoo-Studios kann aber notfalls aufgeschoben werden. (Um die wirtschaftlichen Konsequenzen und deren Abmilderung durch staatliche Unterstützung geht es ja in Ihren Fragen nicht.)
Zu den Kirchen: Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, das in unserer Verfassung verankert ist. Deshalb gilt es hier, besonders sensibel zu regulieren, wie auch bei der Versammlungsfreiheit. Wie weit das geht, darüber kann man und muss man diskutieren. Und das wird ja auch getan. Bei all diesen Fragen kann man nie allen Einwänden, Wünschen und Bedenken entsprechen. Und es werden darunter auch Fehlentscheidungen getroffen, die dann auch wieder korrigiert werden. Aber es wird viel gerungen und die Beteiligten machen es sich wirklich nicht leicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Elske Hildebrandt