
(...) Im Gegenzug erkennen die Bürgerinnen und Bürger diesen Staat als legitim an - sofern sich dieser Staat im Rahmen der Gewaltenteilung auf seine ihm zugesprochenen Kompetenzen beschränkt und diese nicht einseitig gegen die Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Das Recht zu Töten ist - wie allgemein bekannt - ein absolutes Recht, dass sich einer legitimierenden Kontrolle unterwerfen muss. Auch der Staat darf nicht willkürlich handeln. (...)