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Frage von Guido S. •

Frage an Elmar Brok von Guido S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Brok,

ich habe drei Fragen in Zusammenhang mit Informantenschutz und Informationsfreiheit in den EU-Institutionen:

Würden Sie eine Wiederauflage der Schriftlichen Erklärung 0045/2009 (vom 21.4.2009 - PE424.079v01-00 - http://tinyurl.com/qycvfj ) im nächsten EU-Parlament unterstützen, wenn nein, warum nicht?

Wie ist Ihre Haltung zum Komissionsvorschlag zur Einschränkung der Verordnung 1049/2001 zur Informationsfreiheit (KOM/2008/0229 endg.)?

Halten Sie den Whistleblowerschutz in den EU-Institutionen für ausreichend und wenn nein, für welche Änderungen würden Sie sich einsetzen?

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Strack,
vielen Dank für Ihre email. Hier meine Antworten:
zu Frage 1)

Die Schriftliche Erklärung 0045/2009 vom 21.04.2009 "Zur Informationsfreiheit und zum Schutz vor Informanten" hat den Finger auf eine Wahrheit gelegt, die manche Mitglieder der Europäischen Kommission nicht so gerne in der Öffentlichkeit diskutieren. Dass die Initiative im Europäischen Parlament bis zum Stichtag nicht die notwendige Unterstützung gefunden hat, liegt meinem Erachten nach an dem Charakter der Schriftlichen Erklärung, die ohne eine begleitende öffentliche Debatte wenig ausrichten kann. Das wichtige Thema, wie Informanten besser geschützt werden, die über Missstände in der Kommission oder im Parlament berichten und so Schaden von der Allgemeinheit abwenden, sollte in der kommenden Legislaturperiode wieder auf die Tagungsordnung. Wir brauchen diese Debatte, um uns selbst und die Bürgerinnen und Bürger vor Missbrauch und Korruption zu schützen.

zu Frage 2)
Der Kommissionsvorschlag für eine "Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission" (KOM 2008/229 vom 30.04.2009) basiert auf der Europäischen Transparenzinitiative von 2005 und einem entsprechenden Auftrag von Seiten des Europäischen Parlaments von 2006. Die Kommission folgt dem Parlament bei der Wahl der neu zu regelnden Themen, das ist insoweit erfreulich. Die neue Verordnung soll dazu beitragen, das Geschehen in den europäischen Institutionen transparenter zu gestalten. Wir können heute schon Dokumente im Internet einsehen, für die wir früher ein kompliziertes und langwieriges Verfahren brauchten. Das nenne ich einen Fortschritt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.

zu Frage 3)
Ich glaube nicht, dass der Begriff des Whistleblowers wirklich hilfreich ist. Wenn sich ein Mitarbeiter des Parlaments oder ein Beamter der Kommission an vorgesetzte Stellen wendet, weil ihm bzw. ihr Unregelmäßigkeiten aufgefallen sind, handeln diese aus der moralischen Überzeugung, dass sie Unrecht bekämpfen. Das ist für mich gelebte Zivilcourage. Wenn die Informationen jedoch gezielt gestreut werden, um Dritte zu diskreditieren, müssen wir sehr vorsichtig sein. Daher würde ich vorschlagen, den Schutz des Informanten auf einer breiteren Grundlage zu diskutieren. Anonymen Hinweisen muss nachgegangen, Verfehlungen müssen aufgedeckt und verfolgt werden. Erweist sich der Hinweis als gezielte Fehlinformation zum Schaden Dritter, muss auch das geahndet werden. Entsprechende Regelungen sollten in einem Code of Conduct geregelt werden, der für die Mitglieder der europäischen Institutionen bindend ist.

Ihr Elmar Brok