Frage an Elmar Brok von Lutz K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brok,
haben Sie vor, bei der Abstimmung der EU-Urheberrechtsreform dem aktuelle Entwurf inklusive §13 zuzustimmen?
§13 wird implizit zu einer signifikanten Einschränkung der Meinungsfreiheit zur Folge haben - entweder durch Selbstzensur (Ausschaltung von Kommentierungs- oder Diskussionsmöglichkeiten) oder über Nutzung von automatischen (aber nicht treffsicheren und daher übervorsichtigen) Prüfmaschinen von Großkonzernen. Selbst die Ausnahme von "nicht profitorientierten" Organisationen greift nicht, da unklar ist, ob durch kleine Einnahmen (z.B. durch Ads) nicht doch eine Profitorientierung unterstellt wird. Urheberrecht soll es geben, allerdings nicht zu Lasten demokratischer Meinungsäußerung!
Bitte stimmen Sie gegen den Entwurf, solange er den aktuellen §13 umfasst! Ihre demokratische Wählerschaft wird es Ihnen danken!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Klinkhardt,
im Namen von Herrn Brok darf ich für Ihre Eingabe sowie den geäußerten Bedenken danken. Beigefügt übersende ich Ihnen eine Stellungnahme zur geplanten Reform des Urheberrechts von Herrn Brok, die versucht die derzeit kursierenden Mythen oder Fehlinformationen auszuräumen und den Standpunkt der EVP-Fraktion zu erklären. Herr Brok schließt jedoch Änderungen bei der "Bemessung" von Betroffenen, insbesondere zum Schutz von Start-ups (10 Mio. Euro Umsatz, 5 Mio. Abonnenten, Dreijahresfrist) nicht aus und bitten die aktuellen Entwicklungen, ausgelöst durch die CDU-Vorsitzende Kramp-Karrenbauer, in Berlin zu verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Steve Wasyliw
Presse- und Organisationsreferent
Parlamentarischer Assistent