Frage an Elmar Brok von AnnMarlien B. bezüglich Europapolitik und Europäische Union
Sehr geehrter Elmar Brok,
am 05. Juli 2018 wird das EU Parlament in Straßburg über das freie Internet (Artikel 11 und 13), wie wir es kennen, abstimmen und ich frage Sie hiermit – möchten Sie für Zensur, Meinungsfreiheit und das Ende des freien Internets stimmen? Deutschland proklamiert die Meinungsfreiheit als eines der letzten Länder der EU, wehrt sich lautstark gegen politische Zensur der Medien und dennoch wird ein Gesetzentwurf wie Artikel 11 und 13 in die Wege geleitet!
Artikel 13 bezieht sich auf alle Urheberrechtsverletzungen. Filter, die dazu fehlerfrei in der Lage wären, gibt es bislang nicht einmal. Schließlich sind die technischen Anforderungen hier noch einmal deutlich höher. Schon jetzt werden regelmäßig legale Inhalte fälschlicherweise von YouTube erkannt und gesperrt oder demonetarisiert. Selbst Zitate oder Vorschauen von Zeitungstexten dürften Nutzer laut des Gesetzesentwurfs nicht mehr auf Plattformen wie Facebook teilen. Hier stellt sich die Frage, ob ein Algorithmus überhaupt zuverlässig zwischen urheberrechtlich geschützten und nicht geschützten Inhalten unterscheiden kann. Zitate wird ein Algorithmus beispielshalber nicht oder nur teilweise korrekt erkennen können. Genauso wird ein solches System nicht wissen, ob ein bestimmter Screenshots von einer Redaktion oder einer Webseite frei genutzt werden darf.
Filtersysteme wie die, die in diesem Artikel geplant wären, sind einfach völlig utopisch, unrealistisch. Bitte lassen Sie sich einmal durch den Kopf gehen, für welche Grundrechte Deutschland einmal stand – Freiheit, das Recht auf die Meinungsäußerung, das Zitatrecht, das Recht auf Informationen! Am 5 Juli wird über dieses Recht entschieden und ich hoffe, dass Sie weiterhin für die Bürger und die Freiheit und nicht gegen sie stimmen.
Sehr geehrte Frau B.,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass die Diskussion von zahllosen Fake news durchsetzt ist und die Befürchtungen über das „Ende des freien Internets“ bereits im Vorfeld der Datenschutzverordnung geäußert wurden, während tatsächlich die Rechte der EU-Bürger gestärkt wurden. Selbiges ist hier der Fall.
Das teilen von privaten Hyperlinks ist und bleibt kostenlos. Eingeführt werden soll nur das Recht, nicht die Pflicht, auf die Erhebung einer Gebühr für den Inhalt von Presseverlegern. Die soll die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Journalisten und seriösen Medien stärken und den Qualitätsjournalismus sichern. Plattformen wurden im Artikel 13 genau definiert, um zielgenau anzusetzen und eben nicht die freie Internet-Kultur zu gefährden. Daran hat nämlich auch niemand in unserer Partei ein Interesse. Wir möchten mit Artikel 13 die Künstler stärken, die bislang wenig Profit von ihrer eigenen Leistung bekommen. Dafür werden die Plattformen, die die Inhalte ihrer Nutzer speichern und dann veröffentlichen, dazu verpflichtet, eine Lizenzvereinbarung mit dem Urheber zu schließen. Dies ist schon jetzt Gewohnheitsmäßig der Fall, neu wäre die Rechtsgrundlage dafür, die den Urhebern bessere Verträge ermöglicht. Auch sind Plattformen wie Wikipedia explizit ausgenommen von einer möglichen Erfassung durch Artikel 13. Insgesamt fällt ein Großteil des Internets NICHT unter die Regulierung der Urheberrichtlinie. Die Freiheit des Internets ist und bleibt in Europa gesichert.
Ich hoffe, Ihnen einen anderen Blickwinkel eröffnet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Brok