Frage an Elmar Brok von Martin H. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag aus Mainz Herr Brok
Frau Grimmenstein weist über Campact darauf hin, dass das JEFTA Abkommen, wenn es denn geschlossen werden sollte, Rechtsunsicherheiten aufweist, die die Wasserwirtschaft betreffen, aber auch Bereiche des e commerce, die man heute noch gar nicht überblickt.
Wie denken Sie darüber?
Ich habe gehört, dass Privatisierungen von öffentlichen Gütern für den Bürger oft nichts Gutes bedeuteten.
Freundliche Grüße
M. H.
Sehr geehrter Herr H.,
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie geht nicht so weit, diese Angelegenheiten im Detail zu regeln. Die Richtlinie gibt nur die Ziele und Richtung sowie gröbere Angaben vor, die eine Harmonisierung zwischen den Mitgliedern erlauben. Die genaue Ausgestaltung der Richtlinie ist aber Angelegenheit der Nationalstaaten. Insbesondere Rechte und Pflichten der Anlieger können zwischen den verschiedenen Ländern variieren, da hier viele Faktoren reinspielen, von Verbraucherschutz bis zur Auslegung des Vorrangs vom Allgemeinwohl vor Einzelinteressen. Dies steht alles unter dem Prinzip der Subsidiarität, um sicherzustellen, dass die EU und ihre Mitglieder jeweils auf dem möglichst lokalsten Level Regelungen vornehmen. In Deutschland sieht der neue Gesetzentwurf zum Schutz kritischer Infrastruktur (wozu die Wasserversorgung zählt) bei ausländischen Investitionen ein Interventionsrecht der Regierung vor.
Mit freundlichen Grüßen,
Elmar Brok