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Elmar Brok
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Frage von Sebastian L. •

Frage an Elmar Brok von Sebastian L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brok,

Urheberrecht ist wichtig! Auch ich, als kreativer Mensch stehe voll hinter einem einheitlichen und guten Urheberrecht. Der jetzige Vorschlag hat aber 3 große Fehler.
Wie stehen Sie zu den folgenden Punkten?
1. Upload-Filter auf Seiten wie YouTube, Facebook und Co. haben alle eines gemein: Sie agieren niemals so genau, wie es ein Mensch könnte. Dies hat zur Folge, dass häufig ebenfalls Inhalte entfernt werden, die zwar gegen das Urheberrecht verstoßen – jedoch unter dem Schutz des Zitatrechts stehen. Diese „Anfälligkeit“ kann als Vorwand genutzt werden, um Inhalte herauszufiltern, die nicht den eigenen Werten und Vorstellungen entsprechen.
2. Presseverlage werden künftig verpflichtet alle Links, die jemand auf ihre Inhalte setzt, in Rechnung zu stellen. Nachrichtenportale werden so zunichte gemacht. Das kann so nicht sein.
3. Die Uploadfilter bedeuten auch den Tod der Meme-Kultur. Urheberrechtlich geschütztes Material kann nicht mehr ohne kostenpflichtige Lizenzen verbreitet werden. Rettet unsere Meme-Kultur! Das ist eine Form der Kunst und gehört zur freien Meinungsäußerung.
Über die Punkte wird die Möglichkeit und Infrastruktur zur Zensur installiert. Klar, dass das keiner will, aber jeder technisch mögliche Weg wurde bisher auch missbraucht.
Ich frage Sie also, wie Sie zu den Punkten stehen und ob Sie mit guten Gewissen für diesen Vorschlag stimmen können. In meinem Sinn wäre ein ja nicht.

Mit freundlichen Grüßen
S. L., Architekt, NRW

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie.

Zunächst einmal verfolgt die Novelle des Urheberrechts in der Europäischen Union das Ziel, geltendes Recht an das seit 2001 rapide veränderte Nutzungsverhalten der Bürger anzupassen und dabei die Interessen von Künstlern und Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern fair auszugleichen.

Wie Sie vermutlich mitbekommen haben, wurde der Richtlinienentwurf für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt am 05.07.2018 abgelehnt. Jedoch bedeutet das nicht, dass die Reform endgültig abgelehnt ist. Nach der Sommerpause im September wird sich das Plenum mit einem neuen Entwurf befassen, aus dem einige Absätze gestrichen und andere hinzugefügt werden können.

Die EVP-Fraktion tritt in diesem Zusammenhang für einen ausgewogenen Ansatz ein. Wir sind der Überzeugung, dass die Interessen sowohl der Urheber als auch der Verbraucher nur geschützt werden können, wenn die Tragfähigkeit und die Vielfalt der europäischen Kreativ- und Kulturwirtschaft erhalten wird. Das bedeutet, dass urheberrechtlich geschütztes Material effektiv vor illegaler Vervielfältigung geschützt werden muss. Aus illegaler Verbreitung folgen nämlich Gewinneinbrüche der schaffenden Künstler und Journalisten, dabei sind diese die Grundlage für weiteres Schaffen. Ein Einbruch der Kunst und des Qualitätsjournalismus kann in niemandes Interesse sein. Das heißt natürlich nicht, dass nun alles, was Sie ins Internet stellen, gefiltert oder gesperrt wird. Doch muss die Verantwortung der Online-Plattformen neu definiert werden. Online-Plattform-Dienstleister, die es Benutzern ermöglichen urheberrechtlich geschützte Inhalte hochzuladen, müssen auch ihre Verantwortung für den Schutz der Autorenrechte tragen.

Seien Sie versichert, dass niemand eine Zensur oder die Einschränkung der Nachrichtenverbreitung im Internet befürwortet. Das betrifft natürlich auch Presseerzeugnisse, Bilder oder Videos. Für die Nutzung dieser urheberrechtlich relevanten Inhalte sollte eine Lizenz erworben werden, um den Qualitätsjournalismus in Europa zu erhalten.

Anbei finden Sie noch die Pressemitteilung der Bundesregierung zur Abstimmung:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2018/07/2018-07-05-bkm-eu-parlament.html

Mit freundlichen Grüßen
 
Elmar Brok