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Elmar Brok
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Frage von Peter S. •

Frage an Elmar Brok von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brok,

Wenn ich es richtig sehe, sind Sie Unterstützer der Idee, dass es auch bei den Europawahlen 2019 wie zuvor schon 2014 europäische Spitzenkandidat(inn)en für die Kommissionspräsidentschaft geben wird.

Meine Frage: Stimmen Sie zu, dass man bei den Wahlen 2019 noch einen Schritt weitergehen könnte? Die Parteien könnten dann nicht nur mit europäischen Spitzenkandidat(inn)en antreten, sondern auch mit nationalen Spitzenkandidat(inn)en für die Besetzung der übrigen Kommission. Wahlen sind für die Menschen interessanter, wenn sie das Gefühl haben, dabei über das künftige Spitzenpersonal abzustimmen. Von daher wäre es nur konsequent, wenn 2019 nicht nur personelle Alternativen für die Kommissionsspitze angeboten werden, sondern eben auch für die Besetzung der übrigen Kommission. Die in Deutschland gewählten Europaabgeordneten könnten dann mit Mehrheitsbeschluss der Bundesregierung eine Vorgabe machen, wer in Brüssel als künftiges Mitglied der Kommission aus Deutschland vorgeschlagen wird. Rechtlich stünde dem nichts im Wege; der EU-Vertrag gibt lediglich vor, dass die Mitgliedstaaten Vorschläge für die Besetzung der Kommission machen, schreibt aber nicht vor, wie diese zustande kommen. Dies könnte dann so konkretisiert werden, dass die Parteien vor der Wahl sagen, wen sie als künftige Kommissarin oder künftigen Kommissar im Auge haben. Nach der Wahl könnten dann die neu gewählten deutschen Europaabgeordneten zusammentreten und abstimmen. Rechtlich gesehen wäre das Abstimmungsergebnis natürlich nur eine Empfehlung an die Bundesregierung, aber politisch eben bindend. Selbstverständlich bliebe vor einer Ernennung noch die Hürde des Anhörungsverfahrens im Europäischen Parlament. Anders als bei den gegenwärtig diskutierten transnationalen Listen bräuchten bei dem vorgeschlagenen Verfahren nationaler Spitzenkandidat(inn)en auch nicht alle Mitgliedstaaten von Anfang an mit zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

P. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für die Anfrage.
Das System der Spitzenkandidaten wird auch bei dieser Wahl angewandt. Das hatte das Europäische Parlament durchgesetzt. Die designierten Kommissare müssen sich Anhörungen vor den entsprechenden Fachausschüssen des Parlaments stellen. Das Parlament hat das Recht, die Kommission abzulehnen. Darüber kann indirekt verlangt werden, ungeeignete Kommissare zu ersetzen. Das Parlament hat auch klargestellt, dass es nur einen Kommissionspräsidenten akzeptieren wird, der über das Spitzenkandidatensystem gewählt wurde.
Dazu gilt die vertragliche Lage, dass der Europäische Rat einen Kommissionspräsidenten im Lichte der Ergebnisse der Europawahl zur Wahl vorschlägt.
Was die übrigen Kommissionsmitglieder angeht, machen die Mitgliedsstaaten Vorschläge mit potenziellen Kandidaten für das Amt als Kommissar. Die Europäische Kommission ist damit parteilich sehr durchmischt.
Ihr Vorschlag ist interessant und für die Zukunft anzustreben. Momentan gilt es aber erst noch das Spitzenkandidatensystem für den Kommissionspräsidenten als Routine durchzusetzen, da es noch Widerstand aus einigen Mitgliedsstaaten gibt. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Bürgerbeteiligung auf europäischer Ebene kontinuierlich zunimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Brok