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Frage von Daniel M. •

Frage an Elmar Brok von Daniel M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Brok!

Sie haben am 27.10.2015 den "Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union" zugestimmt und die Änderungsanträge abgelehnt.

Am Tag danach publizierte der Telekom-Chef bereits einen Artikel auf der Firmenwebseite, wie die Telekom zukünftig Firmen für "gute Übertragungsqualtität" zur Kassen bitten will: eine "Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent" und zwar für eine ganze Menge an Diensten: "Das fängt bei Videokonferenzen und Online-Gaming an und geht über Telemedizin, die automatisierte Verkehrssteuerung und selbststeuernde Autos bis zu vernetzten Produktionsprozessen der Industrie." - die ersteren sind dabei inzwischen selbstverständlich.

Die Firmen, die zur Kasse gebeten werden, werden diese Kosten natürlich weiterreichen.

Ist es das, was Sie wollten? Das Internet in der Form, wie wir es kennen abschaffen und selbst vor inzwischen alltäglichen Diensten Bezahlschranken errichten? Vielen Dank!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe habe ich mich im Laufe der Verhandlungen über die Verordnung für einen "Connected Continent" für ein freies, offenes und faires Internet eingesetzt. Den ursprünglichen Text konnten wir im Vorfeld der Abstimmung im Plenum im April 2014 an zentralen Punkten maßgeblich verändern. Seitdem fanden jedoch über viele Monate Verhandlungen über einzelne Textpassagen statt. Am Ende geht es bei derartigen Verhandlungen immer darum, einen für alle Seiten akzeptablen Kompromiss zu finden. In der Tat mussten dabei Abstriche gegenüber dem Parlaments-Text gemacht werden.

Ich glaube dennoch, dass wir mit dem jetzigen Text eine gute Lösung gefunden haben. So sind Anbieter von Internetzugangsdiensten verpflichtet, den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung, sowie unabhängig von Sender und Empfänger oder den Inhalten gleich zu behandeln. Zwar dürfen bestimmte "notwendige Dienste" angeboten werden, allerdings nur dann, wenn die Netzwerkkapazität ohnehin ausreicht. Darüber hinaus dürfen diese Dienste "normale" Internetzugangsdienste keinesfalls ersetzen und auch deren Qualität nicht mindern.

Maßnahmen des Verkehrsmanagements dürfen nicht aus kommerziellen, sondern immer nur aus technischen Gründen eingesetzt werden. Wichtiger wird es aus meiner Sicht in Zukunft sein, dass das Einhalten dieser Regeln streng überwacht wird. Hier sind unsere nationalen sowie die europäische Aufsichtsbehörde gefordert.

Wir hoffen Ihnen damit geholfen haben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Tatjana Saranca, Büroleiterin
 
Büro Elmar Brok, MdEP