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Elke Seidel
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Frage von Uwe U. •

Frage an Elke Seidel von Uwe U. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Seidel,

dadurch, dass meine Frau aus gesundheitlichen Gründen die volle Erwerbsunfähigkeitsrente hat , haben wir das Problem, dass wir bei den Kinderbetreuungszeiten in der Kita nur die Mindeststundenanzahl bekommen , was einerseits dazu führt, dass meine Frau sich nach Arztbesuchen , Rehasport , Physioterapie u.ä. abhetzen muss um die Kinder pünktlich aus der Kita abzuholen , andererseits möchten die Kinder auch gerne mal etwas länger in der Kita bleiben, da es bei uns im Ort keinen Spielplatz gibt ( der nächste ist ca. 1 km entfernt) und auch viele Freunde in der Kita länger bleiben dürfen/müssen.

Deshalb meine Frage werden sie sich dafür einsetzen, dass die EU - Rente mit einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt wird? (z.B. für die Berechnung der Kita.Betreuungszeiten)

Portrait von Elke Seidel
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr Ubber, Ihre Frage berührt zwei Seiten.
Einmal die Unterbringung in der KITA und einmal die Erwerbsunfähigkeit.

Unterbringung in der KITA, auch verlängerte Zeiten:
Die KITA-Satzungen für die Kosten für die Unterbringung in den städtischen Einrichtungen erarbeitet die Kommune. Wie ich gesehen habe, kommen Sie aus Beelitz. Dort wird die KITA-Satzung im nächsten Sozialausschuss am 16.09. 18.30 Uhr im Ratssaal die Beitragssatzung beraten. Wie ich bisher sehe, ist in dieser keine Härtefallklausel enthalten. Dafür wird sich meine Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung einsetzen (Fraktion GRÜNE/FDP/THIELE). In der Satzung ist aber geregelt, wie bei längerer Anwesenheit in der KITA (über die beantragte Zeit hinaus) die finanzielle Seite geregelt wird. Vielleicht wäre Ihnen auch damit schon geholfen? Denn nach der neuen Satzung können Sie Ihr Kind länger in der KITA lassen - das ist mit neuen Kosten verbunden. Vielleicht kommen Sie vorbei und sprechen in der Bürgerfragestunde den KITA-Punkt an. Der Kreis ist für die Betreuung in den KITAs ( Erzieherinnen, finanziell zu 85 %) zuständig, alles andere obliegt der Kommune.

Erwerbsunfähigkeit:
Die Regelungen zur Erwerbsminderungs- bzw. unfähigkeitsrente werden nicht im Land sondern im Bund geregelt. Das Land könnte, wenn die Mehrheit im Landesparlament dem zustimmt, eine Bundesratsinitiative starten. Wenn ich im Landtag bin, werde ich mich mit der Frage beschäftigen, bei Ihnen nachfragen, wie es sich dann darstellt, und erkunden, ob es im Brandenburger Landtag eine Mehrheit für eine Bundesratsinitiative dahingehend gibt.

Ich hoffe, die Antworten sind für Ihr Anliegen ausreichend? Ansonsten fragen Sie nach.
Ich verbleibe mit sonnen-energi(E )schen Grüßen

Ihre ELKE SEIDEL