Frage an Elke Hoff von Dieter B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
sehr geehrte frau hoff,
können sie mir bitte die begründung für die uneinheitlich geregelten entlohnungssysteme im öffentlichen dienst darlegen?
es gibt hier bereiche (fast alle) nach denen nicht nach tätigkeit sondern nach ausbildung bezahlt wird. dann gibt es den bereich "politik", in dem nach tätigkeit und nicht nach ausbildung gezahlt wird.
ich bitte sie sich hier für eine vereinheitlichung einzusetzten.
mit freundlichen gruessen
dieter breuer
Sehr geehrter Herr Breuer,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mitglieder des Deutschen Bundestages sind keine Beamten und gehören nicht dem öffentlichen Dienst an. Die Abgeordnetenentschädigung soll die Unabhängigkeit der Ausübung des Mandats sichern. Dies ist die zwingende Konsequenz aus Art. 38 unseres Grundgesetzes, der Wesen und Auftrag des freien Mandats bestimmt und den Abgeordneten von Weisungen und Aufträgen freistellt.
Im Gegensatz hierzu unterstehen Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes ihrem Dienstherrn und sind an dessen Weisungen gebunden. Sie werden in aller Regel nach dem Prinzip von Eignung und Befähigung nach der Bundesbesoldungsordnung bzw. dem Bundesangestelltentarifvertrag besoldet. Politiker und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind insofern nicht miteinander zu vergleichen. Deshalb halte ich eine Vereinheitlichung in diesem Bereich auch nicht für erstrebenswert, denn ein Politiker darf nicht zum Angestellten desjenigen Staates umfunktioniert werden, den er durch seine unabhängige Arbeit kontrollieren und dessen Handeln er durch die Gesetzgebung bestimmen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Hoff