Frage an Elke Hoff von barbara a. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Hoff,
wie stehen Sie zum Beschluss der EU Kommission eine Frauenquote für Aufsichtsräte einzuführen?
Widerspricht dies nicht dem Diskreminierungsverbot. Wenn 40 % Frauen vorgeschrieben würden, müssten dann nicht auch 40 % Männer vorgeschrieben werden.
Widerspricht eine Quote nicht überhaupt unserer Verfassung (Grundgesetz), demnach niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf. Faktisch würde eine Quote dies aber bei gleich geeigneten Personen bewirken. Die Unterschiede im Verhalten und Denken zwischen den Geschlechtern ist ähnlich groß wie zwischen unterschiedlich sozialisierten Menschen. Müssten dann nicht auch für solche Fälle entsprechende Quoten eingerichtet werden.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Frau Arens,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Frauenquote“ vom 14. November 2012. Ich teile Ihre kritische Auffassung diesbezüglich.
Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt die in einem Gesetzentwurf der EU-Kommission vorgesehen Frauenquote von 40% für Aufsichtsratsposten in Unternehmen mit Nachdruck ab. Wir glauben nicht an den Erfolg einer solchen Quote. Es gibt keine direkte Verbindung zwischen dem Anteil von Frauen im Spitzenmanagement und dem Frauenanteil in den unteren und mittleren Führungsebenen.
Wir sind vielmehr der Meinung, dass vor dem Hintergrund des demographischen Wandels in Europa die Unternehmen mittel- bis langfristig nicht umhin kommen werden, Frauen als Facharbeiter oder für Führungspositionen zu gewinnen, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben wollen. Wir setzen daher auf eine Selbstverpflichtung und mehr Transparenz in der Wirtschaft sowie auf eine gute Bildung und Qualifikation von Mädchen und jungen Frauen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Hoff