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Elke Hoff
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Frage von Thomas R. •

Frage an Elke Hoff von Thomas R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Mein Thema ist die GEZ

Ist die GEZ heute noch tragbar? Meine Grosseltern müssen zahlen obwohl sie weder Radio, noch Tv noch Computer oder Handy besitzen. Ich werde die deswegen dabei unterstützen, NICHTS an die GEZ zu zahlen. habe sie schon vor Jahren abgemeldet. Und auch nächtses Jahr werden die nichts an die GEZ überweisen!

Ich auch nicht!!!!!!!!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rübezahl,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne zur Kenntnis genommen habe und nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachkollegen ausführlicher beantworten möchte. Ihre Fragen treffen den Kern der aktuellen Debatte zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung und werden auch innerhalb der FDP Bundespartei diskutiert.
Wir kritisieren die ab 2013 geltende Haushalts- und Betriebsstättenabgabe, weil sie keine Lösungen für die wohlbekannten Probleme der geltenden GEZ-Gebühr bietet, sondern – quasi als GEZ-neu – lediglich auf alle Bürgerinnen und Bürger sowie zusätzlich alle Betriebsstätten ausgeweitet wird. Statt die notwendige Reform der Rundfunkfinanzierung zum Erhalt der Medienvielfalt einzuleiten, wurde also lediglich der Schuldnerkreis vergrößert, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Mehreinnahmen zu ermöglichen.

Unsere Kritik an der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe richtet sich aber nicht gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Institution. Die FDP bekennt sich zum dualen System aus privatem und öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die zur demokratischen Teilhabe nötige unabhängige Meinungsbildung sicherstellt. Im Internet konkurrieren aber nicht nur die Rundfunkveranstalter miteinander, sondern alle Anbieter von Inhalten wie zum Beispiel Presseverleger oder Plattformbetreiber. Auf diesem immer noch im Aufbau befindlichen Markt muss die Chancengleichheit der Anbieter erhalten werden.
Durch zusätzliche Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks droht die Gefahr, dass mit Gebührengeldern (also Subventionen) der Wettbewerb zu Lasten der Verleger und privaten Anbieter verzerrt wird und so unsere einzigartig vielfältige Medienlandschaft verödet. Darum setze ich mich für einen möglichst niedrigen Beitrag zur Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen ein. Nur so steht den Bürgerinnen und Bürgern auch faktisch die Wahl zwischen dem öffentlich-rechtlich finanzierten Rundfunk und zum Beispiel einer Zeitung offen. Aus unserer Sicht müssen deshalb nicht nur die Sparanstrengungen in den Verwaltungsapparaten der Sender intensiviert werden. Vor allem ist eine Rückführung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf seinen Grundversorgungsauftrag erforderlich. Die Öffentlich-Rechtlichen haben den Auftrag, ihren Zuschauern und Zuhörern hochwertige, ausgewogene und unabhängige Informations-, Bildungs-, Kultur-, und Unterhaltungsprogramme zu bieten. Diese Angebote sollen allen Bürgerinnen und Bürgern die pluralistische Meinungsbildung ermöglichen, also frei zugänglich zur Verfügung stehen.

Die Bürgerinnen und Bürger finanzieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk meines Erachtens richtigerweise solidarisch und unabhängig von der tatsächlichen Nutzung, weil jedem unabhängige Informationsquellen offen stehen müssen. Nicht nur für die demokratische Teilhabe wie bei Wahlen, sondern für jeden Lebensbereich benötigen die Menschen unabhängig und sorgfältig recherchierte Informationen und Programmangebote. Damit keine politische Kontrolle über die Programminhalte der Sender erfolgen kann, muss die Finanzierung gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes staatsfern organisiert werden.

Die FDP favorisiert das Modell einer personenbezogenen Medienabgabe, die von jeder einkommenssteuerpflichtigen Person erhoben wird, also direkt bei dem Empfänger des Rundfunkangebots. Damit greifen wir auch Ihre berechtigte Kritik an der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe auf: Eine Wohnung oder Betriebsstätte ist der falsche Anknüpfungspunkt, weil die Person Adressat der Programminhalte ist.
Die Medienabgabe soll pro Person nur einmal erhoben werden, egal ob diese Person angestellt, selbstständig, oder im Zweiterwerb tätig ist. Unser Modell würde unklare Sonder- und Befreiungstatbestände ausschließen und den Einzug vereinfachen. Da die Informationen zur Einkommenssteuerpflichtigkeit den Finanzämtern bereits vorliegen, könnte der Einzug der Medienabgabe - wie am Beispiel der Kirchensteuer erprobt - treuhänderisch und damit staatsfern durch die Finanzämter erfolgen. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wäre funktionslos und könnte abgeschafft werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
gez. Elke Hoff