Frage an Elke Hoff von Hubert J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hoff.
Sie und Ihre Fraktion haben mit der BT-Drucksache 16/5411 vom 23.05.2007 ein Beschlussantrag mit dem Ziel die Todesstrafe weltweit abzuschaffen, eingebracht. Dafür vielen Dank
Bei der internationalen Konferenz zur Ächtung der Todesstrafe am 10.Oktober 2007 sollen die Europäer (vertreten durch die portugiesische Ratspräsidentschaft) ihr gemeinsames Menschenrechtsverständnis dokumentieren um so ein Zeichen im Kampf gegen die Todesstrafe zu setzen. Dafür vielen Dank.
Im oben genanten Beschlussantrag an den dt. Bundestag erwähnen sie die Grundrechtscharta der Europäischen Union, worin Sie und ihre Fraktion das Verbot der Todesstrafe verankert sehen (Art. 2 Abs. 2).
Dieses Verbot ist allerdings m. E. nur die halbe Wahrheit.
Auf der Seite 193 der BT-Drucksache 15/4900 vom 18.2.2005 (Vertrag über die Verfassung von Europa; im Bundestag mehrheitlich verabschiedet) ist festgehalten, dass im Rahmen eines Zusatzprotokolles das Verbot der Todesstrafe hinfällig wird.
In Artikel 2 Absatz 2 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) heißt es dort:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikel betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"
Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden..."
Daher meine Frage an Sie. Sind Sie nach Bewertung dieses Sachverhaltes weiterhin der Annahme, dass innerhalb der EU die Todesstrafe abgeschafft ist?
MfG
Jenni
Sehr geehrter Herr Jenni,
vielen Dank Ihre E-Mail vom 26. Mai2007 und das darin bekundete Interesse an dem Thema Todesstrafe in Europa.
In der Tat ist der Kampf gegen die Todesstrafe ein langer und beschwerlicher Weg gewesen und mit Blick auf das Ziel einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe, liegt auch noch ein ganzes Stück des Weges vor uns.
Hinsichtlich des Verbots der Todesstrafe in Art. 2 Abs.2 der EU-Grundrechtscharta möchte ich allerdings darauf verweisen, dass es im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention inzwischen nicht nur das 6., sondern auch das 13. Zusatzprotokoll gibt, welches das Verbot der Todesstrafe unter allen Umständen statuiert. In Kraft getreten ist dieses Zusatzprotokoll schon am 01. Juli 2003, Deutschland hat es 11. Oktober 2004 ratifiziert.
Die Todesstrafe ist daher aus Europa weitgehend verbannt. Ein Ausruhen darf es gleichwohl noch nicht geben, da in vielen Ländern der Erde noch immer die Todesstrafe verhängt und auch vollstreckt wird. Aber auch in Europa sind noch weitere Anstrengungen vonnöten. So haben Länder wie etwa Italien, Frankreich und Polen das 13. Zusatzprotokoll zwar bereits unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Die FDP hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, dieses Thema mit dem von Ihnen angesprochen Antrag im Deutschen Bundestag erneut auf die Tagesordnung zu bringen, und damit ein nachdrücklicheres Eintreten gegen die Todesstrafe in Europa zu fordern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Elke Hoff