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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Miriam Y. •

Wie möchte die Union ihre staatspolitische Verantwortung glaubhaft der Öffentlichkeit kommunizieren, wenn sie gleichzeitig eine Absicherung des BVerfG blockiert?

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

Martin Plum und Volker Ullrich sprechen davon, eine Absicherung des BVerfG "mit einer Verfassungsänderung zum Wahlrecht verknüpfen" (https://www.faz.net/einspruch/den-schutz-des-verfassungsgerichts-mit-dem-wahlrecht-verbinden-19538841.html) zu wollen, und knüpfen den Schutz der demokratische Grundordnung des Staates damit an Bedingungen. Bedeutet das, dass Wähler für die Verteidigung unseres Rechtsstaates nur auf eine Mitarbeit der Union hoffen können, wenn die Union im Gegenzug Zugeständnisse für andere Gesetzesvorhaben erhält, und dass sie das neue Wahlrecht für im gleichen Maße demokratiegefährdend hält wie die Möglichkeit, dass Demokratiefeinde das BVerfG entmachten?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Y.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Ich sehe es genauso wie Sie, dass wir unser Verfassungsgericht vor extremistischen verfassungsfeindlichen Einflüssen schützen müssen. Die Diskussion darüber hat im politischen Berlin in den vergangenen Wochen Fahrt aufgenommen und ich hoffe, dass wir diesbezüglich gemeinsam mit der Ampel-Koalition schnell zu guten Lösungen kommen. Die Gespräche hierzu laufen. Anfang Februar habe ich zu dem Thema dem juristischen Medium LTO auch ein ausführliches Interview gegeben, das Sie hier bei Interesse gerne nachlesen können: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/verfg-gg-aenderung-resilienz-schutz-richterwahl-blockade-union-ampel/.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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