Ist Qualität und Schnelligkeit gleichermaßen nötig und möglich?
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker
Von Ihrer Antwort auf meine Frage wegen Bundesverfassungsgericht bin ich etwas enttäuscht: Ist Ihrer Meinung nach eine Verfahrensdauer von einem Jahr noch Qualität?
Kann es sein, dass es leicht verderbliche Rechtsgüter gibt, wo nach zu langer Zeit das Ergebnis nicht mehr wichtig ist? Bei einem langsamen Rechtsstaat ist der Beklagte sehr im Vorteil: er kann lange die Früchte des Unrechts genießen.
Warum muss Qualität und Sorgfalt immer langsam sein?
Sehr geehrter Herr S.,
eine schnellere Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren wäre mir auch lieber gewesen. Es bleibt allerdings dabei, dass gerade in diesem Verfahren viel zeitraubende Sachaufklärung der Abläufe in den Wahlbüros notwendig waren. Eine vorläufige Entscheidung war hier aus der Sache heraus nicht möglich - wie hätte die Unsicherheit über die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und Wirksamkeit der Mandate vorläufig geregelt werden sollen, ohne gleiche Unsicherheiten in Kauf zu nehmen?
Die Stärkung des Rechtsstaats, der vernünftige Umgang mit knappen Ressourcen an allen Gerichten von Amtsgericht bis Bundesverfassungsgericht sowie bei den Ermittlungs- und Vollstreckungsbehörden bleibt in jedem Fall eine wichtig Aufgabe, über die wir uns im Bundestag auch immer wieder auseinandersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker