Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Hans-Joachim P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Winkelmeier - Becker
meine Frau benötigt aufgrund von Lendenwirbelbeschwerden eine CT. Diese Art der Untersuchung wird durch die Krankenhäuser in Sieglar und Siegburg nur für Privatpatienten durchgeführt. In Rheinbach gibt es diese Probleme nicht. Da Krankenhäuser überwiegend durch die GKV und Steuermittel finanziert werden, kann ich mir diesen Sachverhalt nicht erklären. Ich hoffe dass Sie als für mich zuständige Bundestagsabgeordnete zur Klärung dieses Sachverhaltes beitragen können.
Mit freundlichen Grüssen
Hans-Joachim Placke
Sehr geehrter Herr Placke,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In unserem Gesundheitssystem gilt die Regel "ambulant vor stationär". Deshalb ist es in der Regel so, dass z.B. eine Computertomographie von einem niedergelassenen Arzt im ambulanten Bereich durchgeführt werden soll. Darauf ist auch das Honorarsystem für Ärzte und Krankenhäuser ausgerichtet. Es gibt im Rhein-Sieg-Kreis ausreichend niedergelassene Ärzte mit einer radiologischen Praxis, die die Berechtigung haben, solche Untersuchungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die ambulante medizinische Versorgung ist somit gewährleistet. Das St. Johannes Krankenhaus Sieglar z.B. hat keine Zulassungsberechtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung, Computertomographien abzurechnen. Die Regelung "ambulant vor stationär" hat letztlich auch den Hintergrund, die flächendeckende medizinische Versorgung durch unsere niedergelassenen Ärzte zu erhalten und zu schützen. Der Standort Rheinbach ist seit 2006 als ambulanter Betriebsteil des Malteser Krankenhauses Bonn/Rhein-Sieg ausgewiesen und hat deshalb Zulassung im niedergelassenen Bereich.
Ich hoffe, ich konnte zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker