Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Michaela E. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Elisabeth Winkelmeier-Becker
eine Frage die mich sehr bewegt . Wie kann es sein das im 20 Jahrhundert mit den geltenden Rechten sich immer noch Väter der Unterhaltspflicht entziehen können . Wie kann es sein das die Gesetzte dahingehend geändert werden das man mit diesen Problemen allein dasteht. Das sich sogar die die es angehen sollte sich aus allem raushalten und behaupten das ist nun einmal so . Nur weil der Vater sich im Europaischen Ausland befindet wird trotz einigermaßen genauer Ortsangabe nichts gemacht . Man verläßt sich in meinem Fall auf meinen jetztigen Ehemann der nicht der Vater ist aber so Aussage vom Amt "so darf war mich zu heiraten ", er darf nun für die KInder aufkommen die nicht seine sind .Für mich ist das ein Abwälzen auf andere die sich nicht wehren können .
Für eine mir nachvollziehbare Erklärung wäre ich Ihnen dankbar .
mit freundlichen Grüßen
M.Ermbter
Sehr geehrte Frau Ermbter,
dass Väter (manchmal auch Mütter) ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen, ist ein großes Problem, mit dem ich mich auch als Familienrichterin häufig beschäftigen musste. Wenn eine Mutter wie Sie in diese Situation gerät, gibt es allerdings einige staatliche Hilfe: die Unterstützung des Jugendamtes bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche, Unterhaltsvorschusszahlungen, gerichtliche Unterhaltsurteile und staatliche Vollstreckung; so mancher Vater, der sich seiner Unterhaltspflicht entziehen wollte, obwohl er zur Zahlung in der Lage war, ist auf diese Weise doch noch zur Zahlung veranlasst worden. Eine andere Form der Unterstützung liegt z.B. darin, dass allein erziehende Mütter häufig privilegiert berücksichtigt werden bei der Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen, die eine Berufstätigkeit und eigenes Einkommen ermöglichen; weitere Maßnahmen beim Ausbau der Kinderbetreuung, aber auch die Unterstützung von Müttern bei der Rückkehr in den Beruf nach einer Familienphase werden zunehmend dazu beitragen, dass eigene Berufstätigkeit von Müttern erleichtert wird, nicht nur für allein erziehende Eltern. Gerade in Verbindung mit dem neu geregelten Kinderzuschlag und dem Kindergeld dürfte das alles in vielen Fällen auch ausreichen, um mit diesen staatlichen Leistungen neben dem eigenem Einkommen der Mutter den Bedarf der Kinder zu decken. Leider sagen Sie nichts dazu, weshalb Sie selbst als Mutter nicht in der Lage sind, durch eigene Berufstätigkeit und die ergänzenden staatlichen Leistungen den Bedarf Ihrer Kinder sicherzustellen. Reicht das alles nicht aus, so bestehen Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II und XII. Die Auffassung, dass eine Mutter in dieser Situation allein dasteht, kann ich deshalb nicht teilen, wenngleich es wohl niemals gelingen wird, durch Gesetze und gerichtliches Handeln jedes Fehlverhalten, jede Verantwortungslosigkeit im privaten Bereich auszugleichen. Bei der Einstandspflicht von Stiefeltern ist sicher problematisch, wenn auf diese Weise dem Stiefvater weniger verbleibt, als leiblichen Vätern als Selbstbehalt zugebilligt wird. Das Bundessozialgericht hat allerdings im November 2008 die geltende Regelung bestätigt, nach der Stiefeltern bei ausreichendem Einkommen für ihre Stiefkinder einstehen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker