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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Saskia T. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Saskia T. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Frau Winkelmeier-Becker,
würden sie mir bitte kurz erklären warum Privatversicherte, ich bin im öffentlichen Dienst tätig, ihre Kinder kostenpflichtig versichern müssen während dies für gesetzlich Krankenversicherte nicht erforderlich ist und warum im Rahmen des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung die ohnehin defizitären gesetzlichen Krankenversicherungen subventioniert durch den Staat, die Beiträge senken werden, diese "Wohltaten" jedoch wiederum nicht für Privatversicherte gelten sollen?

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Sehr geehrte Frau Trant,

die verschiedenen Versicherungssysteme sind nur bedingt miteinander vergleichbar. Beide haben ihre jeweils spezifischen Vor- und Nachteile und werden vor allem völlig unterschiedlich finanziert: In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge bekanntlich einkommensabhängig als Prozentsatz des Bruttolohns bemessen; Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Betrag im Wesentlichen, zusätzliche 0,9% bringen die Arbeitnehmer alleine auf. Aus diesem Aufkommen werden neben den Leistungen für die versicherten Arbeitnehmer selbst die Kosten für Familienangehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei solidarisch aufgebracht. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, wenn das Bruttoeinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Die privaten Versicherungen gewähren in der Regel ein teilweise höheres Leistungs- und Vergütungsniveau, lassen sich allerdings besondere Risiken, z.B. aufgrund von Vorerkrankungen, auch zusätzlich vergüten; für jeden Versicherten, auch für Ehegatten und Kinder ohne eigenes Einkommen, fallen eigene Prämien an. Eine Sonderstellung haben Beihilfeberechtigte wie Sie, die einen Großteil der Kosten auf dem Leistungsniveau der PKV erstattet bekommen und nur das restliche Risiko tragen bzw. versichern müssen. Bei mehreren Kindern kann auch in dieser Konstellation der Beitrag für die ergänzende PKV der Familie den GKV-Beitrag, der aus einem vergleichbaren Bruttogehalt zu bezahlen wäre, deutlich übersteigen.

Meistens erhalte ich übrigens Zuschriften, in denen die Vorteile des jeweils anderen Systems hervorgehoben werden und die eigene Benachteiligung beklagt wird. Überwiegend wird das System der privaten Versicherungen, gegebenenfalls kombiniert mit öffentlichen Beihilfen, für privilegiert gehalten; sicher trägt auch die kommerzielle Werbung der privaten Krankenversicherungen dazu bei, die - zumeinst am Beispiel junger, gesunder und alleinstehender Männer - umfängliche Leistungen zu niedrigen Preisen versprechen, Dinge wie die (fehlende) Mitversicherung von Familienangehörigen, ansteigende Prämien im Alter oder die übliche Vorauszahlungspflicht aber unerwähnt lassen. Ich werde mir erlauben, in Zukunft gegenüber Klagen über das System der gesetzlichen Krankenversicherung auf Ihre Zuschrift zu verweisen.

In der Tat ist derzeit geplant, dem System der gesetzlichen Krankenversicherung Mittel aus dem Bundeshaushalt zufließen zu lassen. Bereits unabhängig vom Konjunkturpaket II war vorgesehen, wachsende Beträge über den Gesundheitsfonds an die gesetzlichen Krankenkassen zu leiten. Für 2009 waren bereits 3,2 Mrd. Euro zusätzlich im Haushalt vorgesehen, die bis 2014 auf 14 Mrd. ansteigen sollten. Dieser Betrag entspricht in der Größenordnung dem Aufwand der gesetzlichen Krankenkassen für die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder und wurde auch verschiedentlich mit diesem Aufwand begründet, wenngleich eine solche Zweckbindung in der Gesetzesbegründung fehlt. Die Zuzahlungen aus dem Bundeshaushalt sollen nun schneller ansteigen, um zur Unterstützung der Konjunktur und zum Erhalt der Arbeitsplätze insbesondere die lohnabhängigen Nebenkosten zu reduzieren und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu fördern.

Auf die privaten Krankenversicherungen ist dies schon mangels einer dem Gesundheitsfonds entsprechenden Struktur nicht unmittelbar zu übertragen. Meines Erachtens ist es aber politisch wünschenswert, wenn nicht sogar verfassungsrechtlich geboten, hier über entsprechende Regelungen nachzudenken, indem z.B. - in Anlehnung an das Ziel einer steuerfinanzierten Versicherung der Kinder in der GKV - alle Eltern, einschließlich der Beihilfeberechtigten und sonstigen privat Versicherten, für ihre Kinder eine steuerfinanzierte Möglichkeit zur kostenfreien Übernahme der 100 %igen Versicherungskosten bekommen(anstelle der Beihilfe), dann allerdings beschränkt auf das Leistungsniveau der GKV.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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