Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Horst W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
mich interessiert wie Sie zu einem Nachtflugverbot füßr Flughafen Köln-Bonn stehen. Immer mehr Flughäfen in Deutschland und noch mehr in den europäischen Nachbarländern gönnen den Anwohnern eine ruhige Nacht. Ich kann seit Jahren nicht durchschlafen. Jede Nacht fliegen etliche Flieger direkt über Happerschoß und natürlich auch die Nachbargemeinde. Ist es mit wirtschaflichen Beweggründen zu erklären warum tausende Bürger krank gemacht werden.Das verursacht ja auch einen volkswirtschaftlichen Schaden und müßte also mit dem Ertrag aus den Flügen verrechntet werden. I
Wie ist Ihre Meinung zu einem Nachtflugverbot?
mfg Horst Willems
Sehr geehrter Herr Willems,
ich weiß, dass es vielen Menschen in der Region, vor allem in Hennef, Siegburg, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth ebenso geht wie Ihnen und befürworte deshalb ein Nachtflugverbot.
In der Tat stehen hier wirtschaftliche Interessen des Flughafens, der Fracht- und Passagierflugunternehmen, weiterer Unternehmen der Region und der dort beschäftigten Arbeitnehmer, aber auch der Versender und Passagiere an schneller und preiswerter Beförderung dem Interesse der Anlieger an Gesundheitsschutz und ungestörtem Schlaf gegenüber.
Bei der Abwägung beider Anliegen ist meines Erachtens der Gesundheitsschutz bislang nicht hinreichend gewichtet worden. Das ist m.E. darauf zurückzuführen, dass die wirtschaftlichen Interessen und die unbestritten erhebliche Bedeutung des Flughafens als Standortfaktor für die Region für die Entscheidungsträger bei Flughafen und Landesregierung ohne weiteres plausibel sind. Das Ausmaß der Belästigung durch nächtlichen Fluglärm ist hingegen nur schwer nachzuvollziehen, wenn man nicht selbst davon betroffen ist. Deshalb ist meines Erachtens der sinnvollste Schritt, zunächst ein medizinisches Sachverständigengutachten abzuwarten, das zur Zeit im Auftrag des Bundesumweltamtes erstellt wird, um weitere Fakten über den Zusammenhang von Fluglärm und Gesundheitsschäden zu ermitteln. Ein bereits vorliegendes Gutachten hatte bereits wesentliche Anhaltspunkte hierzu aufgezeigt, war aber nicht ausreichend, um einen eindeutigen Zusammenhang zu beweisen. Lassen sich dann weitere Fakten nachweisen, so können diese anschließend in die politischen Entscheidungsgremien und/oder in laufende bzw. geplante gerichtliche Verfahren eingebracht werden, in denen die Städte Siegburg und Lohmar die Verlängerung der Nachtflugregelung durch die Landesregierung zur Überprüfung stellen.
Angesichts der Tatsache, dass der Flughafen erst kürzlich eingeräumt hat, dass die Anzahl der vom Flughafen insgesamt abhängigen Arbeitsplätze in der Region statt der zuvor immer angegebenen 25.000 sich nur auf 12.500 belaufen soll (davon wiederum nur ein Teil abhängig vom Nachtflug), könnte dies zu einer anderen Abwägung führen.
Möglich wäre auch eine Beschränkung des Nachtflugs auf Express-Frachtverkehr, wie sie vom Bundesverwaltungsgericht für die Flughäfen Leipzig und Berlin/Schönefeld vorgegeben worden ist. Der nicht eilige Frachtverkehr und der Passagierflugverkehr wären dann ausgeschlossen, so dass zumindest eine erhebliche Entlastung bewirkt würde.
Ich selbst habe mir den Ablauf des Frachtverkehrs bei einem großen Unternehmen am Köln/Bonner Flughafen angeschaut und anschließend auch mit der Flughafenleitung über Möglichkeiten der freiwilligen Beschränkung des Nachtflugs diskutiert. Der Flughafen hat sicher anerkennenswerte Leistungen im Bereich des passiven Lärmschutzes unternommen und bemüht sich außerdem z.B. durch ein differenziertes Gebührensystem um Lärmminderung; die Bereitschaft zu weiteren freiwilligen Leistungen im Sinne einer Beschränkung des Nachtflugs zumindest in einer Kernzeit von einigen Stunden bestand aber nicht.
Des weiteren habe ich bei den Beratungen eines neuen Fluglärmschutzgesetzes des Bundes dafür gesorgt, dass die Ärzteinitiative für ungestörten Schlaf Gelegenheit zu einem Gespräch mit den zuständigen Berichterstattern der Koalitionsfraktionen in Berlin hatten.
Bei der Abstimmung über das Gesetz habe ich gegen den Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen gestimmt, weil ich die Belange des Lärmschutzes nach dem Stand der Technik nicht hinreichend gewahrt sah.
Das Thema Fluglärm wird die Politiker aller Ebenen in unserer Region sicher noch lange beschäftigen; ich bin durchaus optimistisch, dass wir schließlich eine Lösung finden, die sowohl die legitimen wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt und dem Flughafen einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht als auch den Gesundheitsschutz der Anwohner angemessen gewichtet. Dabei werden die technische Entwicklung, vermutlich aber auch die Preisentwicklung bei Treibstoffen und die Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel eine Rolle spielen. Neben guten Argumenten braucht´s dafür allerdings auch Geduld, auch wenn das schwer fällt, wenn man nachts gerade wieder von einem Flieger geweckt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker