Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Manfred K. bezüglich Bildung und Erziehung
Die Schulen werden sinnvollerweise nach und nach zu Ganztagsschulen umgestellt. Die Kinder können in der Mittagszeit in der Schule ein Mittagessen einnehmen, daß von den Eltern bezahlt werden muß.
Eltern berichten mir, daß sie diese Kosten nicht von ihren Sozialbezügen (SGB II)tragen können und die Kinder deshalb kein Mittagessen in der Schule erhalten. Wie kann den betroffenen Kindern geholfen werden?
Sehr geehrter Herr Kauschke,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist richtig, dass die Finanzierung des Mittagessens für Kinder in Ganztagsschulen für Eltern im SGB-II-Bezug schwierig ist.
Die CDU-geführte Landesregierung in NRW hat darauf bereits 2007 mit dem Programm "Kein Kind ohne Mahlzeit" reagiert und einen Landesfonds mit einem Volumen von 10 Mio. Euro pro Schuljahr eingerichtet. Mit diesem Geld werden zahlreiche kommunale und private Initiativen und Modelle zur Finanzierung von Mahlzeiten in Ganztagsschulen unterstützt.
Auch haben viele Kommunen aus eigener Initiative Modelle entwickelt, um bedürftigen Kindern und Jugendlichen ein Mittagessen in Ganztagsschulen zu ermöglichen.
Ich selber kann Ihnen von einem guten Beispiel aus Neunkirchen-Seelscheid berichten, wo am Sonntag die Mensa der Ganztagshauptschule eröffnet worden ist. Dort kostet ein Mittagessen 2,90 Euro, davon tragen für bedürftige Kinder je 1 Euro das Land und die Kommune, die restlichen 0,90 Euro müssen von den Eltern aufgebracht werden. Für die Fälle, in denen auch die restlichen 0,90 Euro nicht von den Eltern getragen werden können, kann man sich an den Förderverein der Schule wenden. So ist sichergestellt, dass an dieser Schule alle Kinder und Jugendlichen täglich ein ausgewogenes Mittagessen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker