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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Stefan B. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Stefan B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

bei steigenden Strompreisen hört man aus Politikermund häufig: Wechseln Sie Ihren Stromanbieter.
Da wir mangels Alternativmöglichkeit auf eine Stromheizung (Nachtspeicher) angewiesen sind und auch daher auch naturgemäß einen recht hohen Stromverbrauch haben würden wir auch gerne diese Wechselmöglichkeit nutzen.
Allerdings ist es - vielen Dank an die Stromkonzerne - nur möglich, den Heiz-Strom-Tarif bei seinem regionalen Anbieter zu beziehen. Ein Wechsel zu anderen Anbietern ist nicht möglich, bzw. wird von den Stromanbietern gar nicht angeboten. Es handelt sich hierbei wohl um einen Bestandsschutz der wirklich gut zahlenden Stammkunden...

Können Sie vielleicht eine Ausblick geben, ob sich an dieser Situation bald etwas ändert?
Wie denkt die Politik darüber?
War es nicht Intention über die Wechselmöglichkeiten den Wettbewerb zu fördern und so aus sinkende Preise zu kommen?
Im Falle von Nachtspeicherheizungs-Kunden gibt es diese Wechselmöglichkeiten nicht... Ich denke, dass hier nur politischer Druck zu einer wirklichen Wahlfreiheit führt...

Vielen Dank für Ihre Antwort

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bong,

vielen Dank für Ihre Frage zum Stromanbieterwechsel bei Nachtspeicherheizung.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wechsel sind zwar gegeben, das Problem des Wechsels liegt bei den mangelnden Anbieter-Angeboten. Überregionale Anbieter bieten in der Regel keinen verbilligten Nachtstrom, sondern nur Einheitstarife für den ganzen Tag. Das liegt daran, dass die Gebühren, die der Anbieter für das Durchleiten des Stroms an den lokalen Versorger zahlen muss, zu hoch sind, um billigen Nachtstrom anbieten zu können.

Wenn der Versorger vor Ort den Nachtstrom auch getrennt verkauft, kann der Tagstrom eventuell woanders bezogen werden. Mangelnde Anbieter-Angebote können jedoch nicht erzwungen werden, da es sich um eine unternehmerische Entscheidung handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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