Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Norbert M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
die zuletzt beschlossenen Diätenerhöhung halte ich persönlich nicht für unangemessen. Ich habe mich seinerzeit, als der BdSt in NRW für eine Änderung der Diätenregelung eingesetzt hat, auch an der Unterschriftensammlung beteiligt. Nun ist ja mittlerweile in NRW eine Regelung eingeführt, daß sich die Abgeordneten um ihre Altersversorgung selber kümmern (wie jeder andere Bürger auch) und daß auch keine steuerfreien Kostenpauschalen mehr existieren. Im Bund ist das alles noch anders und die letzte Diätenerhöhung hat auch daran nichts geändert.
Nachdem mir ihr Vorgänger aus Troisdorf diese Frage nicht beantworten wollte, sind Sie vielleicht willens, zu diesem Thema etwas konkretes zu sagen. Wie sehen Sie denn die Punkte "Altersversorgung" bzw. "Kostenpauschale"?
Sehr geehrter Herr Meinerzhagen,
mir ist sehr wohl bewusst, dass das Thema „Abgeordnetenentschädigung“ immer wieder für erhitzte Debatten in der Öffentlichkeit sorgt. Dennoch stehe ich – in Kenntnis der Unpopularität – zu unseren Vorschlägen, weil ich sie für inhaltlich richtig und im Ergebnis für ausgewogen halte. Ich habe bei der letzten Diätenentscheidung über die Erhöhung der Diäten und die Veränderungen bei der Altersversorgung zugestimmt und halte sie für eine angemessene Vergütung meiner Tätigkeit.
Sie haben sicher verfolgt, dass es bei der Altersversorgung eine Absenkung gegeben hat, indem der Anspruch auf die voll zu versteuernde Altersversorgung pro Jahr der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag künftig statt 3 % nur noch 2,5 % der monatlichen Diäten beträgt, maximal 67,5% (z.Zt. 4953,83 €), die nach mindestens 27 Jahren im Deutschen Bundestag erreicht werden. Bei einer durchschnittlichen Verweildauer ergeben sich somit noch 30 % (z.Zt. 2201,70 €) statt 36 %, die übrigens nicht – wie manchmal vermutet wird - ab Ausscheiden aus dem Bundestag, sondern ab Erreichen der Altersgrenze gezahlt werden. Bis 1995 hatte der Steigerungssatz noch 4 % pro Jahr betragen. Mir selbst würden bei Ausscheiden aus dem Bundestag bei der nächsten Bundestagswahl im Jahr 2009 also 10 % der Diäten zustehen, allerdings erst ab Sommer 2029 (kurz vor meinem 67. Geburtstag). Bei der Diätenhöhe orientieren wir uns bekanntlich an der Vergütung von Bürgermeistern mittlerer Städte bzw. von Bundesrichtern, die ihre Altersversorgung ebenfalls nicht aus diesen Beträgen bestreiten müssen, sondern zusätzliche Altersversorgungsansprüche erwerben. Bei einem Vergleich der jeweiligen Altersversorgungen ergibt sich, dass ein Bürgermeister einer Stadt mit 50.000 Einwohnern bereits nach einer Amtsperiode oder im Falle der Abwahl bereits nach einem Jahr weit höhere Pensionsansprüche erlangt. Nach dem Dritten Versorgungsbericht der Bundesregierung vom Mai 2005 betrugen die durchschnittlichen Ruhegehälter für Richter und Staatsanwälte (aller Besoldungsgruppen) im Januar 2003 für Männer 4010,-€, für Frauen 3580,- €. Im Hinblick auf das Risiko der Abwahl, die immer einen Bruch in einer Erwerbsbiographie darstellt, und das Abgeordnete im Unterschied zu auf Lebenszeit abgesicherten Richtern ebenso trifft wie Kommunalwahlbeamte, halte ich die Höhe der Altersversorgung ebenfalls für gerechtfertigt. Zum Versorgungssystem: natürlich könnte man das anders organisieren; mein Herz hängt nicht daran. Wenn es dabei nicht vor allem um eine Kürzung, sondern um eine lediglich andere Finanzierungsform gehen soll, so wären damit allerdings keine geringeren Kosten verbunden. Die Diäten müssten dann nämlich so weit erhöht werden, dass aus dem zusätzlichen Nettoeinkommen Prämien in einer privaten Versicherung oder einem sonstigen Altersversorgungswerk gezahlt werden könnten, die entsprechend hohe Alterseinkünfte ergeben. Eine unabhängige Kommission (Kissel-Kommission) ist bereits 1993 zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Umstellung der Altersversorgung für Abgeordnete auf Versicherungsbasis nicht kostengünstiger wäre. Die Umstellung würde darüber hinaus weitere Berechnungsprobleme aufweisen:
Ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete muss nämlich unabhängig vom Lebensalter, in dem er oder sie Mitglied des Deutschen Bundestages wird, im Alter die gleiche Altersentschädigung erhalten. Wer also mit 35 Jahren Abgeordnete wird, dann acht Jahre Mitglied des Bundestages bleibt und mit 43 Jahren wieder ausscheidet, muss für diese acht Jahre ab dem 65. Lebensjahr die gleiche Altersversorgung erhalten wie ein Abgeordneter, der mit 57 Jahren in den Bundestag kommt, nach acht Jahren mit 65 Jahren ausscheidet und die Altersversorgung direkt erhält. Würde man statt des bisherigen Systems eine Versicherungslösung wählen, würden während der acht Jahre Mitgliedschaft im Bundestag Versicherungsprämien an eine Versicherung oder ein Versorgungswerk gezahlt werden. Da die Abgeordneten jedoch nicht wie normale Arbeitnehmer alle in jungen Jahren ihre Tätigkeit beginnen und dann ungefähr gleich lang im Bundestag bleiben, ist eine vernünftige Berechnung der Versicherungsprämien problematisch. Denn für eine jüngere Abgeordnete könnten die in den acht Jahren gezahlten Beiträge von der Versicherung angelegt werden. Das Kapital würde in der Zeit zwischen ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag und dem Rentenbeginn mit 65 Jahren Zinsen und Erträge erwirtschaften, die dann gemeinsam mit den gezahlten Versicherungsbeiträgen nach dem 65. Lebensjahr Monat für Monat ausgezahlt werden würden. Bei dem älteren Abgeordneten würde diese Zwischenphase wegfallen. Die Rente würde sofort gezahlt. Diese Beispiele zeigen, dass es sehr kompliziert wäre, eine Lösung zu finden, die eine gleiche Altersrente für derartig verschiedene Abgeordnete ermöglicht. Nach der Verfassung ist das aber nötig.
Ich halte die Altersversorgung im Übrigen für einen Teil meiner Vergütung, als Gegenleistung für meine jetzige Tätigkeit im Bundestag, die ich anstelle meiner früheren Tätigkeit als Richterin am Amtsgericht ausübe, durch die ich übrigens ebenfalls ohne weitere Prämienzahlungen oder Abzüge Pensionsansprüche erwerben würde. Wie bei Beamten beruhen die Pensionsansprüche von Richtern auf der Überlegung, dass der Aufwand für die Finanzierung der Altersversorgung bei der Bemessung der Besoldung von vornherein eingerechnet ist, d.h. zu geringeren laufenden Bezügen in der aktiven Zeit führen. Bei allen systematischen Unterschieden gilt daher, dass die Altersversorgung der Beamten, Richter und eben auch Abgeordneten ebenso durch die Tätigkeiten in der aktiven Zeit verdient wird wie bei Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung, die mit ihrer Arbeit auch die Beiträge der Arbeitgeber erwirtschaften oder bei Selbständigen, die aus ihren Einkünften freiwillig in eine selbst gewählte Altersvorsorge investieren.
Die steuerfreie Pauschale für Mandatsausgaben ist seit der Diätenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1975 verfassungsrechtlich abgesichert. Sie wird u. a. für die Berliner Wohnung und die sonstigen Kosten der doppelten Lebensführung, das Büro im Wahlkreis, Fahrt- und etwaige Übernachtungskosten und sonstige Aufwendungen für die Mandatsausübung, z.B. für die Pokalspende zum Fußballturnier oder den Blumenstrauß zur Einweihung der Demenzstation verwendet. Müssten diese Aufwendungen jeweils einzeln belegt und beim Finanzamt geltend gemacht werden, so wäre damit ein Mehraufwand verbunden, der angesichts der bereits jetzt umfassenden zeitlichen Belastung unmittelbar auf Kosten der politischen Arbeit gehen würde. Was ist Ihnen lieber: dass ich Ihre Frage beantworte, oder dass ich meine Zeit mit Diskussionen mit dem Finanzsachbearbeiter verbringe, der dann entscheidet, ob der Geburtstagsgruß zur angemessenen Mandatsausübung gehört? Es wäre außerdem im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Abgeordneten und das Prinzip der Gewaltenteilung sehr problematisch, wenn der Beamte der Finanzverwaltung (Exekutive) über die Berechtigung von Aufwendungen im Rahmen der Mandatsausübung eines Abgeordneten (Legislative) zu befinden hätte. Ich sehe demgegenüber keinen überzeugenden Grund, der für eine Änderung der Pauschale sprechen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker