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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Gerhard R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

zu Ihren Tornado-Äußerungen vom 1.10.07:

Kommt es nicht darauf an, was tatsächlich mit den Tornado-Auskünften von den Amerikanern angerichtet wird?
Stellen Sie sich bitte Folgendes vor: Deutsche Polizisten schießen mit scharfer Munition in die Menge, weil sich in dieser ein vermummter Terrorist aufhält.

Haben die zivilen Opfer in Afghanistan weniger Rechte?
Wo bleibt denn hier die christliche Nächstenliebe?

Bitte fragen Sie notfalls die Rechtsexperten:

Wenn deutsche Piloten wissentlich Kriegsverbrechen unterstützen: Ist das eine Straftat?

Wenn deutsche Abgeordnete mit ihrem Abstimmungsverhalten Kriegsverbrechen unterstützen: Wird ein Straftatbestand erfüllt?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

das von Ihnen vorgestellte Szenario ist völlig absurd. Es fliegt kein Tornado über eine Menschenmenge, um darin einen vermummten Terroristen auszumachen.

Es gibt auch keine deutschen Polizisten, die mit scharfer Munition in eine Menschenmenge schießen.

Tornado-Flugzeuge haben allein die Aufgabe, Aufklärungsarbeit zu leisten. Die Fähigkeit zur Luftnahunterstützung ist nicht vorgesehen und sie sind ausschließlich zur Eigen – und Selbstschutzzwecken bewaffnet.

Befürchtungen, dass Tornados bzw. deren Aufklärungsergebnisse Beteiligungen an OEF-Operationen und zu Luftangriffen und unschuldigen Opfern in der Zivilbevölkerung geführt hätten, haben sich nicht bewahrheitet.

Die Weitergabe von Aufklärungsergebnissen an OEF ist nur dann vorgesehen, wenn dies zur erforderlichen Durchführung der ISAF-Operation oder für die Sicherheit von ISAF-Kräften erforderlich ist. (BT-Drs. 16/4298, S.3) Nur ISAF-Beteiligte sind berechtigt, Aufklärungsflüge anzufordern, Kräfte der OEF dagegen nicht. Die Bilder werden nach dem Aufklärungsflug – eine Inflight-Übermittlung ist nicht möglich – in eine Datenbank eingespeist, als geheim gekennzeichnet und an einen persönlichen Zugangscode gekoppelt. Anschließend entscheidet ISAF in eigener Verantwortung und unter Beachtung des Operationsplans darüber, ob Ergebnisse vorliegen, deren Weitergabe an die OEF zur Förderung der gegenseitigen Sicherheit erforderlich ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Tornado-Einsatz im Übrigen als rechtmäßig beurteilt; ich empfehle Ihnen die Lektüre des Urteils vom 3.7.2007.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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