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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Martin F. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Martin F. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau MdB Winkelmeier-Becker,

wie ich bei einer ISUV-Veranstaltung in Bonn vor einigen Jahren gesehen und gehört habe, sind Sie nicht nur im Familienbereich versiert, sonden haben auch im bereich des Reformvorhabens "Unterhaltsänderungsgesetz".
Meines Wissens hat die CDU/CSU nach dem überraschenden Urteil des BverfG vom Mai 2007 sich noch einmal Gedenkzeit erbeten, um den bisherigen "Kauder/Zypries/Struck-Kompromiss" noch einmal durch einen unahängigen Experten überprüfen zu lassen.
Liegt das Gutachten inzwischen vor bzw. welche Frist haben Sie für die Erstellung gesetzt?
Wie würde der Zeitplan der parlamentarischen Bearbeitung aussehen?
Millionen Menschen warten inständig darauf.
Für Ihre bemühungen vielen Dank im voraus.

MfG

martin falk

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Falk,

leider kann ich Ihnen derzeit über den Zeitplan zur Reform des Unterhaltsrechts keine verbindlichen Auskünfte geben. Fest steht, dass das Bundesverfassungsgericht dem Parlament aufgetragen hat, bis Ende 2008 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. Es ist nun zuerst Aufgabe des Ministeriums, einen verfassungskonformen Textvorschlag vorzulegen; ob und wann dieser in die parlamentarischen Beratungen eingebracht wird, ist derzeit nicht bekannt. Richtig ist, dass die Union parallel hierzu ein Gutachten erstellen lassen wird; dieses liegt jedoch momentan noch nicht vor und ist, soweit mir bekannt ist, auch an keinerlei Fristen gebunden.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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