Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Gabriele B. bezüglich Verkehr
Sehr gehrte Frau Winkelmeier-Becker,
in Ihrer Antwort vom 09.03.2007 an Herrn Eule schreiben Sie unter anderem:
"Benzinfahrzeuge sind nur dann von der neuen Kennzeichnungsverordnung negativ betroffen, wenn sie keinen geregelten Katalysator ( Euro-1-Auto) haben, weil sie dann die so genannten Umweltzonen nicht mehr passieren dürfen."
Heißt das definitv, dass Benziner mit Katalysator, auch der ersten Generation, z. B. Baujahr 1988 mit sogenanntem US-Kat, die zukünftige Umweltzone in Berlin befahren dürfen?
Die unbekümmerten Ratschläge aus dem persönlichem Umfeld, notfalls mit 40,- € Bußgeld und einem Punkt in Flensburg das Befahren der Umweltzone zu riskieren, nimmt langsam Gestalt an. Leider...
Da zu diesem Thema täglich unsägliche Varianten durch Medienlandschaften inkl. Internet geistern, bitte ich um Verständnis für meine eingangs gestellte Frage.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Frau Blümel,
zur genauen Ausgestaltung der Umweltzonen in Berlin sowie über die genaue Zuordnung Ihres Kraftfahrzeuges zu den Schadstoffgruppen und die damit verbundenen Ausnahmeregelungen können Sie sich informieren beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadt Berlin entweder direkt beim Referat Kraftfahrzeugzulassung oder auf der Internetseite: www.berlin.de/labo/kfz/dienstleistungen/feinstaub.htlm
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker