Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Marco H. bezüglich Recht
Hallo Frau Winkelmeier-Becker,
mich interessiert ein Rechtsstreit aus RLP. Es geht um ein Urteil, gesprochen vom OLG Koblenz 1. Senat Familie (Az: 13 UF 32/17) vom 14.02.17.
Einen Link übersende ich Ihnen hiermit:
Nun zu meinem Anliegen:
Ich möchte keine Bewertung des Urteils vornehmen, sondern lediglich auf die Rn58 verweisen und von Ihnen eine Erklärung erbitten, wie denn diese Aussage zu interpretieren ist und was Ihnen selbst davon -tatsächlich-
bekannt ist? Des Weiteren interessiert mich, ob Sie auf bundespolitischer Ebene diesen Sachverhalt zur Debatte stellen und wann Sie ggf. einen Untersuchungsausschuss einleiten werden? Die Voraussetzungen dafür sind nach Ansicht vieler Experten gegeben. Wie sehen Sie das?
Wie konnte es eigentlich zu diesem Rechtsbruch kommen und wann wird die rechtsstaatliche Ordnung wieder hergestellt sein?
Vielen Dank.
Hier noch die von mir avisierte Aussage:
"Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt."
Sehr geehrter Herr Heit,
einzelne Bemerkungen in OLG-Entscheidungen geben grundsätzlich keinen Anlass zum rechtspolitischen Kommentar. Die zitierte Annahme des Gerichts war nach Entscheidung der Vorfrage, dass Volljährigkeit nach gambischem Recht mit 18 Jahren eintritt, weder entscheidungserheblich, noch hat das Gericht sie mit irgendwelchen subsumtionsfähigen Fakten unterlegt. Die Bundesregierung hat außerdem offenbar weder den Willen noch die rechtlichen Möglichkeiten, gegenüber der Justiz geltendes Recht außer Kraft zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker