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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Michael F. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Michael F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

ich lebe auch im Rhein-Sieg-Kreis. Sie haben der Mehrwertsteuererhöhung zugestimmt. Warum wird auf Mineralwasser der Steuersatz von 19% erhoben.
Bedeutet dieser Steuersatz etwa, dass Mineralwasser hier ungenießbares ist?
Denn nur solche Waren haben den hohen Satz.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fendt,

der Gesetzgeber hat bei der Einführung der Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsteuersystem zum 1. Januar *1968 *in eingehenden Beratungen eine Gesamtkonzeption für die Besteuerung der Umsätze im Nahrungsmittelbereich entwickelt.

Damals wurde bewusst die Entscheidung getroffen, Getränke - im Gegensatz zu sonstigen Lebensmitteln - bis auf wenige Ausnahmen mit dem vollen Steuersatz zu belegen, da der Grundbedarf an Flüssigkeit mit dem ermäßigt besteuerten Leitungswasser, Milch und bestimmten Milchmischgetränken gedeckt werden kann.
Andere mit Mineralwasser in Wettbewerb stehende Produkte wie z. B. Limonaden, Fruchtsäfte und -schorlen, trinkfertig zubereiteter Kaffee und Tee unterliegen ebenfalls dem allgemeinen Steuersatz.

Auf die Genießbarkeit von Mineralwasser kommt es in diesem Zusammenhang erkennbar nicht an.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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