Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Friedrich Wilhelm H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Winkelmeier – Becker,
in deutschen Krankenhäusern sterben jährlich bis zu 40 000 Patienten nach einer Ansteckung mit MRSA (multiresistente Erreger). Im Dezember 2014 waren in der kieler Universitätsklinik gleich 12 MRSA-Tote zu beklagen, die zusammen mit 26 anderen Patienten durch einen bei der Aufnahme nicht getesteten neuen Patienten angesteckt worden waren.
In dem "10-Punkteplan zur Bekämpfung resistenter Keime" unseres Gesundheitsministers heißt es:
„Darüber hinaus müsse weiter untersucht und geprüft werden, ob die Patienten vor planbaren Krankenhausaufenthalten nicht einem verpflichtenden Test auf multiresistente Keime unterzogen werden müssten“
Da wissenschaftlich belegt ist, dass die überwiegende Anzahl der MRSA Zwischenfälle durch Keime ausgelöst wird, die von Außen eingeschleppt werden, ist eine solche Regelung längst überfällig.Statt dessen werden in vielen wenn nicht in den meisten Krankenhäusern nur solche Patienten bei Aufnahme im Krankenhaus auf die gefährlichen Keime untersucht, die einer der vom Robert Koch Institut definierten Risikogruppen angehören, der überwiegende Rest aber nicht.
Die Formulierung „... müsse weiter untersucht und geprüft werden“ läßt darauf schließen, dass bisher schon geprüft wurde.
Meine Fragen:
· Stimmt es, dass bisher schon Prüfungen erfolgt sind?
· Wer ist mit der Überprüfung beauftragt?
· Gibt es Zwischenergebnisse?
· Wie lange soll noch geprüft werden, und wann wird gehandelt und eine
Entscheidung getroffen?
Mit freundlichen Grüßen
F. W. Handelmann
Sehr geehrter Herr Handelmann,
vielen Dank für Ihre Fragen zum 10-Punkte-Plan zur Bekämpfung resistenter Keime. Aus dem dafür zuständigen Bundesgesundheitsministerium erhielt ich dazu folgende Information:
„Der 10-Punkte-Plan sieht eine Prüfung vor, inwiefern ein bei planbaren Krankenhausaufnahmen in den ambulanten Bereich vorverlegtes risikobasiertes Screening dazu beitragen kann, Infektionsraten zu senken. Seit dem 1. Januar 2015 besteht die gesetzliche Grundlage, um im Rahmen von Modellprojekten ein solches risikobasiertes Screening auf 4MRGN vor der Aufnahme in ein Krankenhaus erproben zu können. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen der Einschätzung von Effektivität und Aufwand eines solchen Screenings und sollen in die Empfehlungen der KRINKO einfließen.
Den Empfehlungen der KRINKO zum Screening auf MRSA bzw. multiresistente gram-negative Erreger (4MRGN) liegt eine Nutzen-Bewertung zugrunde. Bei Screening nur der definierten Risikogruppen wird der überwiegende Teil der mit den genannten Erregern besiedelten Patienten erfasst. Ein Screening aller Patienten würde bei erheblichem Mehraufwand zu keinem wesentlichen Anstieg der Nachweise führen. Es wird jedoch auch empfohlen, in Abhängigkeit von der lokalen epidemiologischen Situation vor Ort ggf. eine Anpassung des zu untersuchenden Personenkreises vorzunehmen. Dies hat durch die Hygienekommission des jeweiligen Krankenhauses zu erfolgen.
Entscheidend für die Verhinderung der Übertragung von (resistenten) Erregern sind Maßnahmen der Basishygiene, insbesondere die Händedesinfektion. Gemäß den Empfehlungen der KRINKO sind diese in jedem Fall anzuwenden, da auch bei erfolgtem Screening eine Besiedelung unerkannt geblieben sein kann.
Zu den weiter gehenden Fragen, wer mit der Prüfung beauftragt ist, zu Zwischenergebnissen und verpflichtenden Tests, bleiben die Ergebnisse der Modellvorhaben abzuwarten.“
Für weitere Informationen zum Thema empfehle ich die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums unter dem Suchstichwort „Krankenhausinfektionen“.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker