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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Bernd B. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Bernd B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Winkelmesser-Becker,
stellvertretend für andere Politiker spreche ich Sie als Mitglied im Ausschuss Verbraucherschutz an. Im Zusammenhang mit Bearbeitungsgebühren bei Bankkrediten wurde seitens des BGH ein interessantes Urteil gefällt. Die ursprünglich freiwillig (kein Kunde wurde gezwungen) gezahlte Bearbeitungsgebühr wird mit der Begründung, die Bank handele aus eigenem Interesse, nachträglich als illegal erklärt. Soweit so gut. Ich möchte Sie stellvertretend bitten mit Ihren Kollegen die 2 folgenden Fälle zu beurteilen und in den zuständigen Ausschüssen entsprechend dem Urteil des BGH Änderungen vorzunehmen. Es kann nicht angehen, das die Zahlung von gebühren bei einer Bank nicht legitim sind, Behörden und die IHK dürfen dies aber nach Gutdünken festlegen, vereinnahmen und ggfls. mit Bussgeldern einklagen.
1) Gebühren bei Anträgen in Behörden, bei der Beantragung von Personalausweis und anderen seitens der Behörden vorgegebenen Zwangsbescheinigungen. Die Kommunen, die Kreise und das Land beziehen zwangsweise Steuergelder. Beispielhaft zahlt man für die Maklererlaubnis nach § 34c GewO in Solingen 2.000 Euro. Hier stimmt das Verhältnis Leistung und Preis nicht. Kommunen beziehen aus dem Grund der eigenen Existenzberechtigung Steuergelder. Der Bürger wird gezwungen bestimmte Amtsvorgänge in Anspruch zu nehmen. Wo ist hier die Berechtigung gegeben, die eine Bank nicht haben sollte ? 2) IHK-Beiträge und Gebühren bei seitens der staatlich legitimierten Gebührenordnung für Dokumente, Nachweise. Im Gegensatz zu einem Kunden einer Bank werde ich gezwungen, Zwangsbeiträge an die IHK abzuführen. Kommunen erhalten dagegen Dienstleistungen und Wissen der IHK umsonst. Gem. diverser Gesetze und IHK-Verordnungen werde ich gezwungen regelmäßig Bescheinigungen und Nachweise zu bringen. So mußte ich 250,-- Euro für einen Sachkunde Nachweis erbringen. Entweder sind die IHK-Beiträge oder die Gebühren nicht statthaft.
Ich bitte um Klärung dieser Ungerechtigkeit.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für Ihre Eingabe.

Die von Ihnen angesprochene Bearbeitungsgebühr einer Bank ist keine Gebühr im Sinne des Bundesgebührengesetzes. Es handelt sich hier um ein von der Bank erhobenes Entgelt für vertraglich vereinbarte Gegenleistung. Im Fall der Bearbeitungsgebühr für Privatkredite wurde sie als unzulässig bewertet, da es sich um die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden handelte. Da dies aber allein im Interesse der Bank liegt, dürfe es nicht auf den Verbrauer abgewälzt werden, so der BGH. Abgesehen davon erheben die Banken allerdings noch eine Vielzahl von zulässigen und damit legitimen Entgelten für Dienstleistungen.

Mit der Legitimität von Gebühren bei Behörden z.B. für die Bearbeitung von Personalausweisen hat dies nicht zu tun. Hier beruht die rechtliche Grundlage auf dem Bundesgebührengesetz. Das bedeutet, dass neben den Steuereinnahmen für besondere individuelle öffentliche Leistungen Gebühren bzw. Erstattung von Auslagen vorgesehen sind. Dies gilt ebenfalls für die IHKen als Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die Industrie und Handelskammern nehmen öffentlich-staatliche Aufgaben wahr. Sie haben die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Der Staat hat Aufgaben auf die IHK als Selbstverwaltung der Wirtschaft delegiert, die ansonsten von Behörden erledigt werden müssten. Dies finanzieren die IHKs vor allem durch die Pflichtbeiträge. Die Beiträge werden hierbei solidarisch von jedem Mitglied getragen und deren Höhe orientiert sich an der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitgliedes. Zudem sichern die Pflichtbeiträge die industrielle und politische Unabhängigkeit der IHKs. Darüber hinaus sind für individuell zu rechenbare Tätigkeiten z. B. für Bescheinigungen etc. Gebühren und Auslagen nach der Gebührenordnung zu entrichten.

Aus meiner Sicht ist diese Finanzierung notwendiger öffentlicher Aufgaben mit einer Mischung aus allgemeinen und aus individuell veranlassten Einnahmen sachgerecht.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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