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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von André Z. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von André Z. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

berechtigterweise wird von Männern erwartet, dass sie sich intensiver um Kindererziehung kümmern und auch mal für die Karriere der Frau zurückstecken.
Problematisch wird dieses gewünschte Verhalten dann, wenn Beziehungen und Ehen scheitern.
Offensichtlich denken viele Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren immer noch in klassischen Rollenmustern. So kann man es zumindest den Medien entnehmen oder als Mann selbst erfahren.
Jugendämter und RichterInnen entscheiden überproportional im Sinne der Mütter, Väter werden oft diskriminiert. Das eigentlich im MIttelpunkt stehende Kindeswohl wird gleichgesetzt mit dem Mütterwohl.

Inwieweit können Sie bzw, Ihre Partei hierauf Einfluß nehmen?

Ein weiterer elementarer Aspekt ist, dass in familiengerichtlichen Verfahren sehr häufig psychologische Gutachten zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.
Meines Wissens ist für einen Gutachter im familienrechtlichen Umfeld keine Qualifikation notwendig. Selbst beauftragte Dipl.-Pschologen müssen nicht nachweisen, dass sie fachliche Qualifikationen im Bereich des Spannungsfeldes "Familie" haben. Ein akademischer Abschluß in Psychologie macht noch keinen guten Sachverständigen.
Das hat oftmals hanebüchene Gutachten zur Folge, in denen wissenschaftlich nicht anerkannte Tests verwendet werden (z.B. Familie im Tieren) oder Elternteile (vornehmlich Väter) phatologisiert werden. RichterInnen folgen diesen vermeintlich seriösen Gutachten aber meist kritiklos mit verheerenden Folgen für Kinder und den gutachterlich "entsorgten" Eltern

Wie können Sie und ihre Partei hier für Mindestsandards sorgen?

Mit freundlichen Grüßen

André Zopes

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zopes,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Sie sprechen wichtige Themen an.
Wenn es während oder nach einer Trennung hinsichtlich der Besuchskontakte zu erheblichen Konflikten kommt, bemühen sich Gerichte, Jugendämter und Beratungsstellen meist sehr engagiert darum, Eltern bei der Bewältigung ihrer Streitigkeiten zu unterstützen und Kindern spannungsfreie Besuchskontakte zu ermöglichen. Aus meiner Zeit als Familienrichterin kann ich dies ausdrücklich bestätigen. In einer kleinen , aber im Hinblick auf die Arbeitsbelastung von Familiengerichten und Jugendämtern signifikanten Gruppe gelingt eine Konfliktminderung aber leider nicht und Gerichte sind oft über Jahre hinaus damit beschäftigt, Umgangskontakte durchzusetzen. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Bedürfnisse und das Wohl der betroffenen Kinder aus dem Blick geraten. Hinsichtlich der Bewertung und Prognose der Kindeswohldienlichkeit von Umgang bei konflikthaften Elternverhältnissen können wir bislang nicht auf belastbare Daten zurückgreifen; es ist deshalb aus meiner Sicht wichtig und notwendig, durch eine qualifizierte Studie für mehr Klarheit zu sorgen. Das Bundesjustizministerium hat zugesichert , bis zum Ende des Jahres ein umfassendes Forschungsvorhaben zu den Erfahrungen mit dem Gesetz in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Auftrag zu geben, dabei soll auch das Umgangsrecht untersucht werden, z. B. um zu eruieren, welche Auswirkungen die Durchsetzung von Umgangsregelungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis hat und welche Probleme mit dem Umgangsrecht in der Praxis verbunden sind.
Zu dem Aspekt der psychologischen Sachverständigengutachten: Als Beweismittel haben psychologische Sachverständigengutachten bei Konflikten zum Umgangsrecht, zum Sorgerecht und Eingriffen zum Schutz der Kinder einen hohen Stellenwert im Verfahren. Fachverbände haben Initiativen zur Qualifizierung von Sachverständigen bzw. Gutachten beschlossen; leider wird aber immer wieder Kritik an der Qualität von Sachverständigengutachten laut, die wir sehr ernst nehmen. Die Qualitätssicherung ist aus meiner Sicht aus mehreren Gründen schwierig: Hier ist zum einen der Umstand zu nennen, dass die Qualität von Gutachten regelmäßig von fachfremden Personen (z.B. Richterinnen und Richtern) beurteilt werden muss, während nur in sehr seltenen Fällen von Gerichten Sachverständigengutachten einem Zweitgutachter zur Prüfung vorgelegt werden. Zudem existieren z.B. in der Psychologie teilweise divergierende Auffassungen zu Qualitätsaspekten. Schließlich haben sich Gerichte und Sachverständige häufig mit Situationen auseinander zu setzen, zu denen keine oder nur wenig ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Zusammen mit meiner Fraktion sehe ich hier dringenden Handlungsbedarf. Wir wollen deshalb in der nächsten Wahlperiode ein Forschungsvorhaben zu Qualitätskriterien bei psychologischen Sachverständigengutachten auf den Weg bringen. Wir wollen damit Aufschluss darüber bekommen, inwieweit relevante Qualitätsprobleme jenseits von Einzelfällen existieren und welche Standards etabliert und welche Maßnahmen ggfls. ergriffen werden müssen, um die Qualität von Sachverständigengutachten insgesamt zu sichern.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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