Portrait von Elisabeth Winkelmeier-Becker
Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
97 %
32 / 33 Fragen beantwortet
Frage von Thomas U. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Thomas U. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

ich freue mich, dass Sie sich entschlossen haben, sich zusammen mit zwölf Ihrer Fraktionskollegen für eine steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe einzusetzen. Ich hoffe, Sie können sich damit in Ihrer Partei und in der Koalition durchsetzen.

Allerdings bin ich vor diesem Hintergrund auch etwas verwundert, dass Sie im Parlament gegen den kürzlich von den Grünen eingebrachten Antrag, gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung zu gewähren, gestimmt haben.

http://www.abgeordnetenwatch.de/recht_auf_eheschliessung_fuer_gleichgeschlechtliche_paare-605-434.html

Können Sie mir Ihre Beweggründe für diese Ablehnung bitte kurz erläutern?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Ulrich

Portrait von Elisabeth Winkelmeier-Becker
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ulrich,

vielen Dank für Ihre Frage.
Entscheidend für meine Ablehnung der beiden Anträge war der Aspekt der Adoption. Dabei habe ich keinen Zweifel, dass Menschen mit homosexueller Orientierung genauso gute oder schlechte Eltern sein können wie alle anderen auch. Ich kenne z.B. einige Männer, die ich mir sehr gut als Vater vorstellen kann. Ich habe auch kein Problem damit, dass Kinder mit einem homosexuellen Elternteil und dem neuen Partner/ der neuen Partnerin zusammen leben, oder dass Pflegekinder dort untergebracht werden. Aus dem Blickwinkel der Kinder – und ausschließlich um den geht es bei Adoptionen – finde ich es aber richtig und wichtig, dass die beiden Elternteile mit ihrer besonderen Beziehung und Verantwortung für ein Kind eine Mutter und ein Vater sind. Das gilt auch dann, wenn ein Elternteil getrennt lebt und auch dann, wenn es Probleme mit ihm gibt. Dass die Beziehung zu diesem anderen Elternteil auch in einem solchen Fall wichtig und prägend für das Kind ist, habe ich als Familienrichterin in vielen familienrechtlichen Streitigkeiten erlebt. Im Interesse des Kindeswohls wird in vielen Fällen mit großem Aufwand alles mögliche unternommen, um den Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil zu ermöglichen und Konflikte beizulegen. Bei Gutachten z.B. zur Frage des Umgangsrechts des getrennt lebenden Elternteils spielte niemals eine entscheidende Rolle, ob das Kind sich etwa mit dem neuen Partner der Mutter gut versteht, ob es in diesem Haushalt oder in der neuen Patchworkfamilie gut versorgt und aufgehoben war. Nach meiner Erfahrung bei Gericht, aber auch als Mutter von drei Kindern haben Mutter und Vater jeweils unterschiedliche Bedeutung für Jungen und Mädchen – und zwar auch jenseits von irgendwelchen Rollenklischees. Das lässt sich meiner Meinung nach nicht durch einen zweiten Mann/ eine zweite Frau und auch nicht durch Patenonkel/ Patentante ersetzen. Deshalb ist es für mich kein Widerspruch zu sagen, dass ein Kind bei einem gleichgeschlechtlichen Paar gut aufwachsen kann, trotzdem aber ein Elternteil des anderen Geschlechts von Bedeutung ist. Wenn der Staat per Adoption für ein Kind Eltern sucht, sollten das deshalb Vater und Mutter sein.
Man kann das sicher kontrovers diskutieren, aber auch an diesem Punkt leiste ich mir meine eigene Überzeugung.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-Becker
Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU