Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Pushparani B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker ,
als stellvertretender Botschafter Sri Lankas residiert Generalmajor Jagath Dias in Berlin. Er ist als ehemaliger Kommandeur der 57. Division der Sri Lankischen Armee dafür verantwortlich, dass es zwischen April 2008 und Mai 2009 zu ungeheuren Greueltaten an der Zivilbevölkerung kam. In einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 23. Mai 2011 wird berichtet, dass allein durch den Generalmajor Dias im Norden Sri Lankas 40 000 tamilische Zivilisten bei dem Bürgerkrieg im Mai 2009 ums Leben gekommen waren!
Siehe:
http://www.fr-online.de/politik/diplomat-als-kriegsverbrecher-/-/1472596/8477100/-/index.html
Der katholische Bischof von Mannar(Sri - Lanka), Dr. Rayappu Joseph, hat mutig erklärt: "Den Aufzeichnungen der Büros der srilankischen Regierungsbeauftragten der Distrikte Mullaiththeevu und Killinochchi zufolge betrug die Bevölkerung des Vanni im Oktober 2008 429.059 Personen. Die Gesamtzahl der Menschen, die nach dem Krieg unter die Kontrolle der Regierung geriet, betrug dem Update der UN vom 10. Juli zufolge 282.380. (…) Es muss erklärt werden, was mit den 146.679 Menschen geschehen ist, die die Diskrepanz ausmachen zwischen der Anzahl der Menschen, die zwischen Oktober 2008 und Mai 2009 in regierungskontrollierte Gebiete gekommen sind, und der Bevölkerungszahl des Vanni von Anfang 2008.”
Siehe:
http://www.jrs.net/Assets/Regions/IOR/media/files/LLRCsubmission_by_MannaarDiocese.pdf
Die Berliner Menschenrechtsorganisation ECCHR hat ein umfangreiches Dossier zu den Verbrechen Dias’ zusammengestellt.
Siehe:
http://www.ecchr.de/index.php/sri-lanka.html
Leider sind von offizieller Seite keine Bemühungen erkennbar Jagath Dias zur Rechenschaft zu ziehen, oder ihn zumindest zur unerwünschten Person zu erklären.
Können Sie mir bitte mitteilen, warum die derzeitige Regierung hieran kein Interesse zeigt?
mit freundlichen Grüßen
Pushparani Balakrishnan
Sehr geehrte Frau Balakrishnan,
die Entscheidung über die Entsendung von Diplomaten erfolgt generell in alleiniger Verantwortung des jeweiligen Entsendestaates. Im Falle von solch erheblichen Vorwürfen, wie sie gegen den gegenwärtigen stellvertretenden Botschafter Sri Lankas erhoben werden, ist eine Reihe von Regelungen einschlägig, so v.a. das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.
In jedem Fall ist die Bundesregierung in dieser Frage maßgebliche Akteurin, womit eine Reaktion auf die genannten Vorwürfe gegen Jagath Dias Sache des zuständigen Bundesministeriums ist. Daher verweise ich zu Einzelheiten in diesem konkreten Akkreditierungsverfahren auf die Antwort des Auswärtige Amts vom 16. Juni 2011 auf eine sog. Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. http://dip.bundestag.de/btd/17/062/1706234.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker