Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Henrik Dr. H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
sie haben gestern für die Einführung einer Internetsperre gestimmt. Halten Sie die Ausweitung der Internetsperre auf andere Inhalte wie z.B. sog. "Killerspiele", Gewaltvideos, andere pornographische Inhalte und urheberrechtsgeschutzte Downloadangebote - wie von Ihrem Parteikollegen Thomas Strobl angedacht - für sinnvoll und verfassungsrechtlich unbedenklich?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Henrik Hoff
Sehr geehrter Herr Dr. Hoff,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Internetsperren.
Internetsperren für irgendwelche anderen Bereiche als den der Kinderpornografie –insbesondere nicht zum Schutz sog. Killerspielen, Gewaltvideos und anderen pornografischen Inhalten oder zum Urheberrechtsschutz – stehen definitiv nicht auf dem Programm. Hier bleibt es beim bestehenden strafrechtlichen Schutz; im Rahmen des strafrechtlich zulässigen muss jeder selber wissen und verantworten, was er sich anschaut. Eine umfassende staatliche Kontrolle und ggf. Löschung und Sperrung von rechtswidrigen Inhalten im Internet dürfte völlig unmöglich sein, sie wäre m.E. außerdem unverhältnismäßig und auch nicht verfassungskonform.
Beim Sperren bzw. Löschen von Kinderpornoseiten im Rahmen des nun verabschiedeten Zugangserschwerungsgesetzes geht es ausschließlich um den Schutz der missbrauchten Kinder; bei animierten Killerspielen gibt es hingegen keine Opfer, ebenfalls nicht bei Gewaltvideos, die nicht wirkliche Misshandlungen zeigen oder bei Pornos, die mit erwachsenen Schauspielern arbeiten. Der Schutz der Opfer ist der entscheidende Unterschied, der einen Vergleich mit den anderen Medien letztlich ausschließt.
Auch im Gesetzgebungsverfahren haben wir diesem Ausnahmecharakter der Regelung Rechnung getragen, indem wir das Zugangserschwerungsgesetz eben nicht als Änderungsgesetz zum Telemediengesetz, sondern als Spezialgesetz erlassen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker