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Antwort von Elisabeth Müller-Witt
SPD
• 10.03.2020

Bezüglich der Anhörung zur Vorlage 17/2392 hatten die Fraktionen in der Sitzung des Hauptausschusses vom 7.6.2018 sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass ein/e Sachverständige/r pro Fraktion benannt werden soll.

Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen.

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