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Elisabeth Müller-Witt
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Frage von Marcus N. •

Frage an Elisabeth Müller-Witt von Marcus N. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Müller-Witt,
ich wende mich heute zum ersten mal über Abgeordnetenwatch als Normalsterblicher Bürger an die Politik.
Und zwar geht es mir um folgendes, wenn jetzt die Lockdown-Maßnahmen Bundesweit soweit verschärft werden sollten, das es sogar eine Ausgangsbeschränkung mit 5 oder 15KM Radius gibt, soll das heißen, das ich mein Kind (8) welches sich in einer ~23Km von meinem Wohnort entfernten Jugendhilfeeinrichtung befindet dann nicht mehr besuchen darf, geschweige denn nach Hause holen am Wochenende?
Wissen Sie, mein Kind litt beim ersten Lockdown Anfang 2020 schon darunter seine Eltern über 6 Wochen nicht sehen oder besuchen zu dürfen, geschweige denn wir Eltern unseren Sohn in der Einrichtung.
Es wäre also schön wenn man nicht immer nur über alte Menschen in Altenheimen in den Medien redet, sondern auch solche Situationen bei neuen Lockdown-Regelungen bedenkt.
Ich für meinen Teil jedenfalls werde mich einer Ausgangsbeschränkung mit beschränktem Radius verweigern, wenn hier eine solche Gießkannen-Regelung mit unbekannt hoher Zahl an Kollateralschaden getroffen wird. Sprich, Einzelfallregelungen wie die im Fall meines Kindes von der Politik einfach übergangen wird.
Es gibt nämlich noch ein bisschen mehr in der Welt, als eine Wirtschaft die gegen die Wand gefahren wird und alte Menschen in Altenheimen.
Vielen Dank schon mal in voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
M.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Mail. Ihre Sorge kann ich absolut nachvollziehen.
Allerdings, und deshalb habe ich noch mit der Antwort gewartet bis ich den offiziellen Beschluss in Händen hielt, kann ich Sie beruhigen. Nur wenn die sogenannte 7-Tage-Inzidenz über den Wert von 200 steigt, kommt es zu einer Einschränkung auf einen Bewegungsradius von 15 km. Da allerdings bei uns im Kreis Mettmann der Wert bei knapp 100 liegt, sehe ich momentan keinen Anlass für eine solch drastische Einschränkung. In NRW hat momentan lediglich eine Stadt einen Wert über 200 und das ist Herne.
Sollte sich aber zeigen, dass, aus welchem Grund auch immer, es Schwierigkeiten für Sie und Ihren Sohn gibt sich zu treffen, so lassen Sie es mich bitte wissen. Ich werde dann versuchen Ihnen zu helfen.
Ich hoffe, ich konnte Sie mit meiner Antwort etwas beruhigen und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Müller-Witt

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