Frage an Elisabeth Müller-Witt von Danie K. bezüglich Umwelt
Liebe Frau Müller-Witt,
Dank für die schnelle Antwort, selbst geschrieben ? sorry
Meine nächste Frage Kanal TÜV in NRW.
Wie haben Sie abgestimmt ?
Wissen Sie das bei der Überprüng der Kanäle Schäden entsehen können ?
Man wird als Eigentümer schwer nachweisen können woher Schäden entanden sind.
Die Branche ist ganz vorsichtig ausgedrück nicht so wirklich integer.
danke
danie katz
Sehr geehrte Frau Katz,
meine Briefe und e-mails beantworte ich selbst. Wenn ich einen Mitarbeiter mit einer Korrespondenz beauftrage, dann wird diese immer in Form von "im Auftrag von..." gekennzeichnet, so dass ersichtlich ist, dass ein Mitarbeiter schreibt.
Ich habe für die Dichtheitsprüfung gestimmt. Ich halte es für richtig, dass in Wasserschutzgebieten überprüft wird, ob die Kanäle schadhaft sind. Wir halten es ja auch für selbstverständlich, dass der Schornsteinfeger regelmäßig unsere Heizungsanlage auf die Emissionswerte hin überprüft. Auch in diesem Fall sind wir bei Überschreitungen zu Nachbesserungen resp. zur Erneuerung der Heizung verpflichtet.
Ich habe mich für eine optische Überprüfung der Kanäle ausgesprochen. D.h. die Kanäle werden mit einer Kamera abgefahren. Diese Form der Überprüfung steht im Gegensatz zur Druckprüfung nicht im Verdacht die Kanäle ggf. zu beschädigen. Die Räte der Städte können auf Grund des neuen Gesetzes ihre Satzungen in diesem Sinne anpassen, d.h. sowohl die Fristen für die Überprüfung als auch die Prüfverfahren ändern. Die SPD Ratsfraktion Ratingen hat einen entsprechenden Antrag auf Anpassung der gegenwärtig gültigen Satzung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Müller-Witt