Frage an Elisabeth Müller-Witt von Nadine N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Frau Müller-Witt,
was halten Sie von verkaufsoffenen Sonntagen?
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Noth
Sehr geehrte Frau Noth,
grundsätzlich sind verkaufsoffene Sonntage nur im Ausnahmefall zu genehmigen, da der Sonntag als Familien- und Erholungstag sowie je nach religiöser Ausrichtung als Tag der Besinnung geschützt bleiben muss. Deshalb hat die rot-grüne Landesregierung nach Abschluss der jetzt abgeschlossenen Überprüfung und Analyse des geltenden Gesetzes beschlossen, eine Gesetzesänderung vorzulegen. Dabei sollen die Regelungen für die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen neu festgelegt werden, Missbrauch verhindert werden. So kann die Anzahl der verkaufoffenen Sonn- und Feiertage in den Kommunen begrenzt werden. Hierbei ist der Schutz der Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel von besonderer Bedeutung.
Fazit: verkaufoffene Sonntage nur in ganz begrenztem Umfang, damit der eigentliche Zweck des Sonntags erhalten bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Müller-Witt