Frage an Elisabeth Müller-Witt von Rolf W. bezüglich Wirtschaft
Hallo Frau Müller-Witt,
welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Einfluss des Interessen-Lobbyismus zu reduzieren? Was ist die Position Ihrer Partei dazu?
Vielen Dank
Rolf Wetjen
Sehr geehrter Herr Wetjen,
vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.
Hier meine Antwort:
Bei Lobbyismus handelt es sich um die Vertretung von Interessen gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit, die eine Form der unterschiedlich stark organisierte gesellschaftliche Mitwirkung an der politischen Willensbildung darstellt.
Diese Form der Mitwirkung ist bislang in ihrer Substanz durch Gesetze weder umfassend noch abschließend geregelt.
Hier besteht eindeutig Handlungsbedarf.
Es muss die demokratische Verantwortlichkeit und die Nachvollziehbarkeit auf jeden Fall sichergestellt sein. Dazu braucht es einen einheitlichen Regelungsrahmen um dadurch den Grundsatz der Öffentlichkeit parlamentarischer Prozesse zu gewährleisten. Nur Transparenz kann Interessenskonflikte verhindern und das Vertrauen der Menschen in politisches Handeln stärken.
Deshalb fordert die SPD:
- ein Lobbyregister, in das alle Interessensvertreter sich eintragen müssen. Der finanzielle und organisatorische Hintergrund der Lobbyisten muss dadurch transparent gemacht werden. D.h. wen vertritt der Lobbyist, wer finanziert ihn. Dies wurde bislang von CDU und FDP abgelehnt.
- Dokumentation im Lobbyregister, wer hat einen freiwilligen Verhaltenskodex unterzeichnet, wer nicht. Dieser Verhaltenskodex soll Lobbyisten Regeln für die Wahrnehmung ihrer Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität vorgeben.
- Bestimmungen innerhalb des Parlamentes und der Regierung, die Vorgaben machen, wie Parlament und Regierung mit Interessensvertretern umzugehen haben. Insbesondere muss geregelt sein die Mitarbeit Externer in Behörden, die externe Erstellung von Gesetztes- und Verordnungsentwürfen sowie die Vergabe von Hausausweisen für Liegenschaften der Parlamente.
- zur Vermeidung von Interessenskonflikten und des Anscheins solcher Konflikte sollen sich die Regierungsmitglieder einer Verhaltensrichtlinie unterwerfen. Sie soll die Aufnahme von entgeltlichen und unentgeltlichen Tätigkeiten regulieren und muss Bestimmungen zur Offenlegung finanzieller Interessen und Vermögen beinhalten.
Nur durch eine solche gesetzliche Regelung kann die Interessensvertretung Dritter (Lobbyismus) vertretbar sein. Der derzeitige Zustand erlaubt eine Grauzone, die berechtigterweise zu Misstrauen führt.
Es ist zu hoffen, dass die anderen Parteien/Fraktionen zu einem Umdenken kommen und diese Initiative mit unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Müller-Witt