Würden Sie die Petition zur gerichtlichen AfD-Prüfung öffentlich unterstützen um endlich aktiv gegen rechtsextreme Kräfte vorzugehen, die die Demokratie demontieren wollen?
Sehr geehrter Herr W.
über ein Parteiverbot entscheidet in der Bundesrepublik das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestages, Bundesrates oder der Bundesregierung. An ein solches Verbot sind (zu Recht) hohe Hürden geknüpft. Aus diesem Grunde gab es bisher auch nur zwei Parteiverbote (1952 die SRP und 1956 die KPD). Voraussetzung wäre, dass die Partei „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“ (Art. 21 Abs. 2 GG).
Für die möglichen Antragsteller ist dann entscheidend, dass dieser Parteiverbotsantrag, beispielsweise durch die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, so überzeugend ist, dass ein ein solcher Antrag dann auch erfolgreich sein kann und 2/3 der Verfassungsrichter diesem zustimmen. Ein Scheitern wäre politisch Wasser auf den Mühlen der betroffenen Partei.
Die politische Einschätzung der AfD und die Bewertung ihrer Ziele reichen für einen solchen Antrag nicht aus. Im übrigen ist die politische Bekämpfung solcher Parteien oder Bewegungen (links wie rechts) einem Verbot immer vorzuziehen.