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Eileen Woestmann
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Frage von Dietmar A. •

Lieferkettenrichtlinie / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Stehen diese Geschäftspraktiken von Übersetzungskäufern im Einklang mit der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und dem dt. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Guten Tag Frau Woestmann, ich schreibe Ihnen als Wähler mit Wohnsitz in Köln und als freiberuflicher Diplom-Übersetzer. Ich habe 1997 meinen Abschluss als Diplom-Übersetzer an der FH Köln gemacht und habe dann zunächst als angestellter Übersetzer gearbeitet und seit 2002 als Freiberufler. In dieser Zeit sind die Honorare beständig gesunken. Heute zahlen viele Auftraggeber nicht mehr für Übersetzungen zum regulären Wortpreis, sondern für die Nachbearbeitung von maschinell vorübersetzten Texten, was i.d.R zu einem niedrigeren Stundenverdienst führt. In jüngster Zeit kommen auch KI-Vorübersetzungen zum Einsatz, wodurch der Stundenverdienst weiter sinkt. Diese Trends führen dazu, dass die Arbeit als freiberuflicher Übersetzer immer mehr prekarisisiert wird. Stehen diese Geschäftspraktiken von Übersetzungskäufern im Einklang mit der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und dem dt. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)? Wer kann wie kann dagegen vorgehen? MfG Dietmar A.

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