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Eileen Woestmann
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Frage von Felix H. •

Das MKFGFI NRW schließt Kinder & Jugendliche im Gegensatz zum grün geführten BFSFI vom Informationsfreiheitsanspruch engagiert aus. Haben Kinder für MKFGFI NRW und Ihre Partei in NRW keine IFG-Rechte?

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Frauen, Integration des Landes schließt Kinder & Jugendliche vom Informationsfreiheitsanspruch aus: https://fragdenstaat.de/a/313462 , im Gegensatz z. B. zum grün geführten BFSFJ: https://fragdenstaat.de/a/313723
Haben Kinder für MKFGFI NRW unter der Leitung Ihrer Parteikollegin Josephine Paul und für Ihre Partei in NRW keine Rechte nach IFG NRW, DS-GVO EU und sonst? Was meinte Ihre Landespartei zudem wahlkampfprosaisch im laufenden Koalitionsvertrag der Landesregierung (https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf, Rn. 4479ff.), wenn sie versprach: "Wir werden prüfen, inwieweit das Informationsfreiheitsgesetz vor dem Hintergrund der Transformation der Landesverwaltung hin zu elektronischen und medienbruchfreien Kommunikations- und Bearbeitungsprozessen weiterentwickelt werden kann..."? Ist Abfrage von Daten von Kindern nach IFG ohne Zustimmung von Sorgeverpflichteten unionsrechtskonform?

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