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Eileen Woestmann
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Frage von Marianne V. •

Können Sie sich bitte für ein Verbot der AfD einsetzen?

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Das Parteienverbot ist eines der Instrumente unserer wehrhaften Demokratie, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes als Lehre aus der Zeit des NS-Regimes im Grundgesetz verankert haben. Verboten werden können Parteien, die die freiheitlich demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder abschaffen wollen. Über das Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Den Verbotsantrag können nur die drei Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen. Für einen Verbotsantrag reicht es allerdings nicht aus, dass sich eine Partei gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung äußert. Es muss auch nachgewiesen werden, dass die Partei in aggressiv-kämpferischer Weise aktiv gegen sie vorgeht, nicht nur einzelne Mitglieder.

 

Dass die AfD die Grundwerte unserer Demokratie ablehnt, zeigt sie deutlich. Von der AfD geht eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Gesellschaft aus. Es ist zu befürchten, dass die rassistischen Äußerungen der AfD als Legitimation für Gewalt angesehen werden können. Ein Parteiverbot ist allerdings zurecht an sehr hohe Hürden gebunden – ein Scheitern könnte die AfD sogar stärken. Wichtig ist, dass der Verfassungsschutz die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der AfD beobachtet. Die Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) müssen die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden ständig auswerten und abwägen, ob ein Verbotsantrag verfassungsrechtlich Aussicht auf Erfolg hat.

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