
(...) Ziel der Gesundheitspolitik ist es, die medizinisch notwendigen Leistungen in der GKV nach Stand der Forschung für alle Versicherten bei einem angemessenen Beitragssatz langfristig finanzierbar zu halten. Daher halte ich persönlich die im Jahr 2003 getroffene Einschränkung des Erstattungsanspruches für künstliche Befruchtungen für einen vertretbaren Kompromiss. Ich halte es aber auch für durchaus sinnvoll darüber nachzudenken, ob – gerade unter dem Aspekt, dass gerade finanziell schlechter gestellte Paare durch den Eigenanteil oftmals davon abgehalten werden, reproduktionsmedizinische Verfahren in Anspruch zu nehmen – nicht das Element der Steuerfinanzierung in Zukunft stärker betont werden müsste. (...)