Frage an Eike Hovermann von Engelbert V. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hovermann,
in der Presse hat sich Herr Schäuble zu biometrischen Sicherungen für Waffenschränke geäussert, ebenso zu technischen Möglichkeiten damit nur noch Berechtigte mit Kurzwafffen schiessen können. Kann ich davon ausgehen daß er bei letzterem das "Armatix"-System meinen?
Hierzu ein paar Fragen:
Was hilft ein Fingerabdruck-Sensor am Waffenschrank wenn jemand wie in Winnenden sich nicht ans Gesetz hält und die Waffe nicht im Schrank liegt ?
Wird jemand der seine Waffe gesetzeswidrig nicht wegschliesst einen Sicherungsdorn nutzen ?
Ist Ihnen bekannt daß "Armatix" von einer Fachzeitschrift in unter 2 Minuten "geknackt wurde" ?
Wurden nicht Fingerabdrucksensoren vom Chaos Computer Club überlistet ? Sind nicht Schlüssel "am Mann" und Zahlenkombinationen im Kopf sicherer?
Gehört eine mit Sicherungsdorn gesicherte KW nicht immer noch in den Safe, was den Dorn überflüssig macht ?
Die bestehenden Vorschriften zur Aufbewahrung in zertifizierten Sicherheitsbehältnissen sind absolut ausreichend, wenn die Leute sich dran halten. Wenn die Leute sich in Einzelfällen unverantwortlicherweise nicht daran halten hilft keine noch so ausgeklügelte Technik.
Würde es nicht ausreichen die Einhaltung bestehender Vorschriften stärker zu überprüfen?
Eine Regelung wie die angedachte würde meiner Meinung nach absolut keinen Sicherheitsgewinn bringen. Allerdings würden viele "kleine Leute" ihren Sport oder wie ich die Jagd aufgeben müssen da sie sich die Systeme wie ich nicht leisten können.
Oder würde der Staat die Kosten übernehmen ?
Abgesehen davon bin ich der Meinung das selbst eine totale Verbannung aller Waffen aus Deutschland, inklusive derer von Polizei und Militär eine solch schreckliche Tat nicht verhindern könnte. Wer so entschlossen ist findet immer ein Tatmittel.
Sollte man nicht viel mehr forschen was einen Menschen zu so einer schrecklichen Tat treiben kann und dort dann ansetzen?
Mit freundlichen Grüßen,
Engelbert Vahle
Sehr geehrter Herr Vahle,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. April 2009, in der Sie den aktuellen Vorschlag des Bundesinnenministers kritisieren, Waffenschränke mit biometrischen Sicherungen vor dem Zugriff Unberechtigter zu schützen. Sie kritisieren daran, dass auch diese Hürde durch Computerexperten leicht „geknackt“ werden könne und somit keinen zusätzlichen Schutz bedeute.
Mit den aktuellen Vorschlägen von Herrn Schäuble bin ich nicht im Detail vertraut. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen an dieser Stelle nur meine allgemeine Einschätzung zu den Forderungen zur Verschärfung des Waffengesetzes geben kann. Für detaillierte Fragen können Sie sich z.B. auch direkt an den Bundesinnenminister wenden.
Zunächst einmal möchte ich festhalten: Das Waffenrecht in Deutschland ist bereits sehr restriktiv und hat viele Schutzmechanismen. Ich persönlich halte es aber für sinnvoll, auch darüber nachzudenken, wie die Bevölkerung noch besser vor Gewalttaten geschützt werden kann, um ähnliche Amokläufe wie aktuell in Winnenden verhindert werden zu können.
Sie schreiben: Jeder, der zu so einer solchen Tat wie dem Amoklauf in Winnenden bereit sei, fände Mittel und Wege dazu. Ich persönlich denke hingegen, dass der Amoklauf von Tim K. gezeigt hat, dass gerade der vereinfachte Zugriff durch die private Lagerung der Waffen im Elternhaus, die Tat erheblich erleichtert hat. Wären diese Waffen im elterlichen Hause vorschriftsmäßig gesichert gewesen, hätten sie nicht genutzt werden können – das ist klar. Aber es muss auch ausgesprochen werden, dass allein dadurch, dass Waffen und scharfe Munition zwar getrennt voneinander aber dennoch im selben Privathaushalt gelagert werden, die Gefahr entsteht, dass diese Waffen entgegen der gesetzlichen Vorschriften nicht sachgemäß gesichert werden und damit unbefugten
Dritten in die Hände fallen.
Deswegen halte ich es geboten, jetzt auch auf die Einwände der Eltern der Opfer vom Amoklauf in Winnenden einzugehen, die ein Verbot der privaten Lagerung von Waffen fordern.
Natürlich kann der Staat in einer freiheitlichen Gesellschaft keine lückenlose Kontrolle ausüben, doch machbar sind Regelungen, welche den Zugang zu Schusswaffen wesentlich erschweren. Ich begrüße daher die aktuellen Vorschläge wie z.B. die der Innenministerkonferenz der Länder, Munitionen von Sportwaffen zentral in Vereinsheimen zu lagern. Für Jäger und Förster könnte ich mir hingegen entsprechende Ausnahmeregelungen vorstellen.
Änderungen am Waffenrecht können allerdings nur ein Teilbaustein zur Prävention von Gewalttaten sein. Natürlich ist es genau so sinnvoll, parallel dazu an der Motivation der Täter anzusetzen. Hierbei handelt es sich um eine schwierige, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur ein Beispiel: Psychologen weisen darauf hin, dass auch ein strukturierter
Arbeitsalltag wirksam vor schweren psychischen Störungen schützen kann. Zur Prävention von Gewalttaten gehört es daher – neben vielen anderen Dingen – auch, für junge Menschen nach der Schule gute Ausbildungs- und Arbeitsplätze bereitzustellen.
Einfache, umfassende und schnelle Lösungen wird es in diesem komplexem Problemfeld leider nicht geben können.
Mit freundlichen Grüßen
Eike Hovermann, MdB