Frage an Eike Hovermann von Tanja G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hovermann,
zu Ihrer Antwort vom 3.3.08 betr. Indizierung eines religionskritischen Kinderbuches:
Die Angehörigen des Entscheidungsgremiums werden vom Bundesfamilienministerium ernannt. Entscheidungsberechtigt sind auch Kirchenvertreter. Diese sind besonders aus langfristigen wirtschaftlichen Erwägungen (Kirchensteuer!) nicht daran interessiert, dass Kinder und Jugendliche Religionen kritisch hinterfragen. Die Transparenz allein garantiert nicht ein korrektes Verfahren. Stimmen Sie mir darin zu?
Zum zweiten Teil Ihrer Antwort: Martin Luther hat in öffentlichen Schriften zum Totschlagen der Bauern, zur Judenverfolgung und zum Anzünden der Synagogen aufgerufen. Unter den Titeln der Lutherschriften "Wider die stürmenden Bauern" und "Von den Juden und ihren Lügen" findet man bei GoogleWeb genug seriöse Quellen. Die Hetzschriften des Martin Luther können auch nicht unter Hinweis auf den damaligen Zeitgeist verharmlost werden. Warum ist nach Ihrer Meinung Martin Luther kein Hassprediger?
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann
Sehr geehrte Frau Großmann,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 5. März 2008 zum religionskritischen Kinderbuch „Wo bitte geht es zu Gott?“.
Wie Sie der u.a. der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung entnehmen können ( http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/576/162128 ), hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien am 6. März 2008 entschieden, das so genannte „Ferkelbuch“ nicht zu indizieren.
Zu Martin Luther: Sein antisemitisches Spätwerk möchte ich in keiner Weise verteidigen. In seinen judenfeindlichen Ausführungen ist er leider ein Kind seiner Zeit geblieben – auf den damaligen Zeitgeist haben sie ja bereits hingewiesen. Seine Person sollte also keineswegs einseitig idealisiert werden. Ihn aber – wie Sie es tun – pauschal zu diffamieren, wird seiner herausragenden Bedeutung für den religiösen Pluralismus nicht gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Eike Hovermann, MdB